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Zuletzt aktualisiert: 20.07.2010 um 11:42 UhrKommentare

Arbeiterkammer fordert Schutz von Leiharbeitern

Mittlerweile gibt es in Kärnten rund 5.250 Menschen, die in einem zeitlich befristeten Arbeitsverhältnis tätig sind. Aber ein großer Teil ist einem kontinuierlichen Wechsel zwischen Arbeitsphasen und Arbeitslosigkeit ausgesetzt.

Foto © APA

Fälle wie jener von Herrn K. sind keine Ausnahme, sondern schon eher die Regel: Der 42-jährige Leiharbeiter war von März bis Dezember 2009 bei einem Arbeitskräfteüberlasser aus Wolfsberg beschäftigt. In Summe wurde der gelernte Maurer in dieser Zeit an acht Dienststellen vermittelt. Einmal als Facharbeiter, einmal als gelernte, einmal als ungelernte Hilfskraft. Gearbeitet hat er faktisch immer wie ein Maurer - nur bezahlt wurde nach den unterschiedlichsten Kollektivverträgen.

Als er schließlich die Arbeiterkammer seine Einstufungen überprüfen ließ, bekam Herr K. rückwirkend 1370 Euro für seine Arbeit. Netto versteht sich.

"Mittlerweile beschäftigt sich jeder zehnte Fall vor dem Arbeitsgericht mit einem Leiharbeiter", erklärt Richard Wohlgemut, Leiter der Rechtsabteilung in der Arbeiterkammer Kärnten. Anlass für weitere Rechtsstreitigkeiten gibt es genug: 5250 Kärntner sind derzeit bei 204 Leiharbeitsfirmen beschäftigt. Alleine im ersten Halbjahr 2010 stieg ihre Zahl um 30 Prozent an. "Mittlerweile gibt es Betriebe, in denen bis zu 60 Prozent der Belegschaft Leiharbeiter sind", erzählt AK-Präsident Günther Goach. Fing es vor Jahren als "wirtschaftliche Notwendigkeit" mit einigen wenigen Leiharbeitern in der Industrie an, so setzen mittlerweile selbst Handelsbetriebe auf die günstigen Arbeitskräfte.

Wobei: Theoretisch stünde den Leiharbeitern ein Zuschlag von 16 Prozent auf ihren Lohn zu. "Faktisch treten sie im Krankheitsfall aus ihrer Firma aus, werden von den Unternehmen nur selten ausgebildet und ein soziales Gefüge, in das sie sich einleben könnten, gibt es auch nur in den seltensten Fällen", kritisiert Wohlgemut und führt einen weiteren Prozess an. Da pochte ein Leiharbeiter auf seine Rechte. "Die Leiharbeitsfirma klagt nun ihn, weil sie eine schlechte Nachrede fürchtet."

Änderungswille? Den ortet Goach bei der Arbeitgeberseite nur bedingt. "Es wäre schon ein Erfolg, wenn die Kündigungsfristen normal eingehalten würden und wenn die Leiharbeiter von den Betriebsräten in ihrem Übernehmerbetrieb vertreten werden könnten." Betriebsräte gibt es nur in acht von 204 Firmen.

THOMAS CIK





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