Achtung, Fallen! Praktikumsplätze mit Schattenseiten
Die Realität vieler Praktikanten ist nicht gerade super: EinDrittel bekommt nichts bezahlt. Tipps der AK, wie man sich vor Ausbeutung schützen kann.

Foto © APAReez Wollner durfte ÖVP-Chef Josef Pröll als Super-Praktikantin begleiten
Eines hat Reez Wollner, jene junge Frau, die kürzlich unter großem medialen Tamtam von der ÖVP zur Superpraktikantin gekürt wurde, mit vielen ihrer Kollegen gemein: Auch sie bekommt kein Gehalt. Sonst sieht es in den Niederungen der realen Praktikanten-Arbeitswelt aber alles andere als super aus.
Laut einer Umfrage der Plattform "Generation Praktikum" absolviert die Hälfte der Befragten nach ihrer Ausbildung im Schnitt 2,7 Praktika. Ein Drittel dieser "Arbeitsverhältnisse" war unbezahlt, 40 Prozent verdienten zwischen 100 und 700 Euro, nur ein Viertel mehr als 700 Euro. Die Opposition fordert deshalb ein Gesetz, das für vorgeschriebene Praktika rechtlich klar regelt, was Arbeitszeit, Mindestentgelt, Arbeitsvertrag, Bildungsziele und dergleichen betrifft.
So lange es dieses Gesetz noch nicht gibt, warnt die Arbeiterkammer junge Leute vor möglichen Fallen und rät:
1. Genaue Tätigkeit, Beginn und Ende der Beschäftigung, Arbeitszeit, Entlohnung, eventuell Kost und Quartier sowie einen etwaigen Abzug für Kost oder Quartier sollten in einem Arbeitsvertrag schriftlich vereinbart werden.
2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit vereinbaren und, falls keine geregelte Arbeitszeit, die freien Tage im Vorhinein festlegen. Achtung: Überstunden für Jugendliche unter 18 Jahren sind nicht erlaubt!
3. Sofern kein Dienstverhältnis, sondern ein Ausbildungsverhältnis vereinbart wurde, bedeutet das: keine Bezahlung nach dem Kollektivvertrag, sondern ein "Taschengeld", keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, kein Anspruch auf Sonderzahlungen oder Urlaubsanspruch. Dafür gibt es aber auch keine fixen Arbeitszeiten und auch keine Bindung an Arbeitszeiten.
4. Regelmäßig genaue Tätigkeitsaufzeichnungen und Aufzeichnungen über die tatsächliche Arbeitszeit führen und aufbewahren, um die Art und Dauer der Arbeit nachweisen zu können. Keine unrichtigen Arbeitszeitaufzeichnungen unterschreiben!
5. Der Arbeitgeber muss (Pflicht-) Praktikanten vor Antritt des Dienst- bzw. Ausbildungsverhältnisses bei der Gebietskrankenkasse anmelden und ihnen sofort eine Abschrift davon aushändigen.
6. Wenn zustehendes Entgelt bei einem Dienstverhältnis nicht ausbezahlt wurde, muss der Arbeitgeber umgehend schriftlich zur Nachzahlung aufgefordert werden. Wer zu lange wartet, kann aufgrund von Verfallsbestimmungen Geld verlieren.
7. Bei Problemen ist es sinnvoll, mit dem Betriebsrat des Betriebs oder der Arbeiterkammer Kontakt aufzunehmen.














