Springe zu: Inhalt | Hauptnavigation | Seitenleiste | Fußzeile
19. Juni 2013 13:59 Uhr | Als Startseite
Neu registrieren
 
Ein Date mit dem Chef Gegen einen Bescheid berufen Voriger Artikel Aktuelle Artikel: Meine Karriere Nächster Artikel Ein Date mit dem Chef Gegen einen Bescheid berufen
Zuletzt aktualisiert: 11.02.2010 um 11:08 UhrKommentare

Achtung, Fallen! Praktikumsplätze mit Schattenseiten

Die Realität vieler Praktikanten ist nicht gerade super: EinDrittel bekommt nichts bezahlt. Tipps der AK, wie man sich vor Ausbeutung schützen kann.

Reez Wollner durfte ÖVP-Chef Josef Pröll als Super-Praktikantin begleiten

Foto © APAReez Wollner durfte ÖVP-Chef Josef Pröll als Super-Praktikantin begleiten

Eines hat Reez Wollner, jene junge Frau, die kürzlich unter großem medialen Tamtam von der ÖVP zur Superpraktikantin gekürt wurde, mit vielen ihrer Kollegen gemein: Auch sie bekommt kein Gehalt. Sonst sieht es in den Niederungen der realen Praktikanten-Arbeitswelt aber alles andere als super aus.

Laut einer Umfrage der Plattform "Generation Praktikum" absolviert die Hälfte der Befragten nach ihrer Ausbildung im Schnitt 2,7 Praktika. Ein Drittel dieser "Arbeitsverhältnisse" war unbezahlt, 40 Prozent verdienten zwischen 100 und 700 Euro, nur ein Viertel mehr als 700 Euro. Die Opposition fordert deshalb ein Gesetz, das für vorgeschriebene Praktika rechtlich klar regelt, was Arbeitszeit, Mindestentgelt, Arbeitsvertrag, Bildungsziele und dergleichen betrifft.

So lange es dieses Gesetz noch nicht gibt, warnt die Arbeiterkammer junge Leute vor möglichen Fallen und rät:

1. Genaue Tätigkeit, Beginn und Ende der Beschäftigung, Arbeitszeit, Entlohnung, eventuell Kost und Quartier sowie einen etwaigen Abzug für Kost oder Quartier sollten in einem Arbeitsvertrag schriftlich vereinbart werden.

2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit vereinbaren und, falls keine geregelte Arbeitszeit, die freien Tage im Vorhinein festlegen. Achtung: Überstunden für Jugendliche unter 18 Jahren sind nicht erlaubt!

3. Sofern kein Dienstverhältnis, sondern ein Ausbildungsverhältnis vereinbart wurde, bedeutet das: keine Bezahlung nach dem Kollektivvertrag, sondern ein "Taschengeld", keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, kein Anspruch auf Sonderzahlungen oder Urlaubsanspruch. Dafür gibt es aber auch keine fixen Arbeitszeiten und auch keine Bindung an Arbeitszeiten.

4. Regelmäßig genaue Tätigkeitsaufzeichnungen und Aufzeichnungen über die tatsächliche Arbeitszeit führen und aufbewahren, um die Art und Dauer der Arbeit nachweisen zu können. Keine unrichtigen Arbeitszeitaufzeichnungen unterschreiben!

5. Der Arbeitgeber muss (Pflicht-) Praktikanten vor Antritt des Dienst- bzw. Ausbildungsverhältnisses bei der Gebietskrankenkasse anmelden und ihnen sofort eine Abschrift davon aushändigen.

6. Wenn zustehendes Entgelt bei einem Dienstverhältnis nicht ausbezahlt wurde, muss der Arbeitgeber umgehend schriftlich zur Nachzahlung aufgefordert werden. Wer zu lange wartet, kann aufgrund von Verfallsbestimmungen Geld verlieren.

7. Bei Problemen ist es sinnvoll, mit dem Betriebsrat des Betriebs oder der Arbeiterkammer Kontakt aufzunehmen.




Lebe deinen Plan!



Die besten Forschungsprojekte

contrastwerkstatt - Fotolia

Die Kleine Zeitung präsentiert in Kooperation mit den fünf steirischen Universitäten, den beiden Fachhochschulen, den zwei Pädagogischen Hochschulen und Joanneum Research die besten steirischen Forschungsprojekte.

Alles zur Lehre

Kleine Zeitung

Das Lehrlings-Special der Kleinen Zeitung bietet einen Überblick über den aktuellen Markt und Ereignisse. Außerdem gibt's hier Tipps, Tricks und Hinweise für den Weg zur perfekten Lehrstelle.

KLEINE.tv

 

Online-Anzeigen-Tool

Inserieren Sie jetzt in nur 6 Schritten Ihre Zeilenanzeige in der Kleinen Zeitung Weiter



Seitenübersicht

Zum Seitenanfang