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21. Mai 2013 21:30 Uhr | Als Startseite
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Tipps für den Umgang mit Maklern

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Zeuge

Nehmen Sie eine Person Ihres Vertrauens zu der Wohnungsbesichtigung mit. Diese kann Ihnen danach auch noch als Zeuge beistehen und bestätigen, was mit dem Makler besprochen wurde.(Foto © niceshot - Fotolia.com)

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