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Was am Balkon (nicht) erlaubt ist

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Lärm und Musik

Die Ruhezeiten (12 bis 15 Uhr und 22 bis 6 Uhr) sind grundsätzlich einzuhalten. Lärmbelästigung über Gebühr ist eine Verwaltungsübertretung und kann zur Anzeige führen.(Foto © Stefan Fister - Fotolia.com)

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