Was am Balkon (nicht) erlaubt ist

Lärm und Musik
Die Ruhezeiten (12 bis 15 Uhr und 22 bis 6 Uhr) sind grundsätzlich einzuhalten. Lärmbelästigung über Gebühr ist eine Verwaltungsübertretung und kann zur Anzeige führen.(Foto © Stefan Fister - Fotolia.com)
Features
Die aktuellsten Fotoserien
-
Homestory: Pförtnerhaus in Krumpendorf
-
Homestory: Zu Besuch in der "Winzarei"
-
"Das beste Haus" 2013 in der Steiermark
-
Kellerstöckl: Alt und neu
Die meistgesehenen Fotoserien
-
Einrichten mit Pop Art
-
Königlich übernachten im "Burj al Arab"
-
Herbstausstellung in der Villa Lotta
-
Star-Architekt Niemeyer: Seine Arbeiten



















































