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18. Juni 2013 08:53 Uhr | Als Startseite
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Was am Balkon (nicht) erlaubt ist

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Es lebe Balkonien

Raus an die frische Luft und den Sommer genießen: Für die Städter ist das am ehesten auf dem Balkon möglich. Doch was für den einen Erholung bedeutet, kann den Nachbarn erheblich stören. Grundsätzlich darf der Mieter auf seinem Balkon alles, was mit der Hausordnung vereinbar ist und die Belange des Vermieters und der Nachbarn nicht stört.(Foto © Jacques Palut - Fotolia.com)

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