Im Kampf gegen den Buchsbaumzünsler
Der Buchsbaumzünsler ist der Alptraum jedes Gärtners. Eine neue Verordnung des Landes Steiermark erlaubt nun, dass befallenes Biomaterial nach vorheriger Meldung verbrannt werden darf.

Foto © LR Kleinhappel
Bei Gärtnern verbreitet er Schrecken: der Buchsbaumzünsler, ein Falter, dessen gefräßige Raupen seit einiger Zeit den immergrünen Buchsbäumen den Garaus machen. "Die sinnvollste Bekämpfung ist das Verbrennen der befallenen Materialien. Das war bisher nur möglich, wenn von den Bezirksverwaltungsbehörden mit Bescheid eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde", berichtet Stefan Koller von der BH Voitsberg.
Damit Betroffene nicht darauf warten müssen, wurde vom Land Steiermark kürzlich eine Verbrennungsverbot-Ausnahmen-Verordnung beschlossen, die seit 11. August gültig ist. "Wenn jemand bis 24 Stunden vor dem Entzünden des Feuers eine Meldung - telefonisch oder per E-Mail - an die Bezirksverwaltungsbehörde macht, darf er schädlings- und krankheitsbefallene biogene Materialen verbrennen." Dabei sind Maßnahmen zu treffen, die ein unkontrolliertes Ausbreiten des Feuers verhindern, und es sind Löschhilfen bereitzuhalten. Weiters muss auf geringe Rauchentwicklung geachtet werden. "Außerdem sollten Fotos den Befall und die Feuerstelle dokumentieren", so Koller. Man werde diese Unterlagen nicht anfordern, benötige diese aber, falls es zu einer Anzeige (Nachbarschaftsstreitigkeiten) komme. Weitere Ausnahmen betreffen unter anderem das Räuchern in Obst- und Weingärten als Frostschutzmaßnahme (siehe Landesgesetzblatt, 77. Verordnung vom 10. August).











