Gartenabfälle nicht in Wald und Wiese entsorgen
Grünschnitt in der freien Natur ist rechtlich gesehen Müll, denn Gartenabfälle überdüngen die Böden und können gebietsfremde Organismen freisetzen.

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Grünschnitt, Gras, und Laub, derer sich Gartenbesitzer entledigen möchten, gelten rechtlich als Abfall und dürfen nicht im Wald, in der freien Natur und auf Grünflächen entsorgt werden. Oft wird die Meinung vertreten, man füge der Natur keinen Schaden zu, da es sich um verrottbares Material handelt. Was banal klingt, ist jedoch kein Kavaliersdelikt. "Diese Art der Entsorgung ist illegal. Rasenschnitt, Gehölzreste und Laub werden entweder der Müllabfuhr überlassen oder im Garten kompostiert, erläutert das Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Bonn.
Denn Wald- und Grünflächen der freien Natur sind in der Regel eine gut abgestimmte Lebensgemeinschaft. Bringt man zusätzliche Komponenten in dieses Gleichgewicht ein, verändert sich das Nährstoffangebot und die sensiblen Ökosysteme werden langfristig gestört. Pflanzen, die auf nährstoffarmen Böden zurechtkommen wie Veilchen oder viele Wiesenblumen werden durch Nährstoff liebende Allerweltspflanzen wie Brennnesseln oder Brombeersträucher vertrieben. Mit der illegalen Entsorgung werden auch gebietsfremde Pflanzenarten in die freie Natur eingebracht, die die Lebensgemeinschaften im Wald, am Waldrand oder in Schutzgebieten negativ beeinflussen können. Nicht selten treiben auch Wurzelreste mancher Gartenpflanzen wieder aus und verdrängen somit die ursprüngliche Pflanzenwelt.
Schlechtes Vorbild
Sobald sich an einer Stelle Abfälle befinden, kommt durch Nachahmer immer mehr Unrat dazu. Innerhalb kurzer Zeit befindet sich eine kleine Deponie in Wald, Grünflächen oder unter Büschen, auf der sich neben Grünschnitt Abfälle aller Art sammeln.











