Die "Arche Noah" darf nicht untergehen
Die "Arche Noah" und andere Kleinsterzeuger können aufatmen. Ihre Arbeit im Sinne der Erhaltung von alten und seltenen Pflanzensorten und auch die kleinbäuerlichen Tauschmärkte sind bis auf weiteres gesichert.
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Die beliebten kleinbäuerlichen und privaten Tauschmärkte für Pflanzensaatgut sind bis auf weiteres gerettet, so auch die "Arche Noah" und ihre Sortenraritäten. Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich ist es nach intensiven Gesprächen mit Saatgutwirtschaft und Kleinsterzeugern gelungen, eine für alle Seiten tragbare Lösung zu erzielen. So gibt es ab sofort eine nationale Ausnahme für Kleinsterzeuger von der EU-Erhaltungssorten-Richtlinie. "Mir ist wichtig, die Zukunft unserer kleinbäuerlichen und privaten Saatgut-Tauschmärkte abzusichern, die einen wichtigen Beitrag zur biologischen Vielfalt liefern. Biodiversitäts-Flaggschiffe wie die "Arche Noah", die sich der Erhaltung der Kulturpflanzenvielfalt widmen, dürfen nicht untergehen", betont Berlakovich.
Ausschlaggebend für alle Befürchtungen war, dass seit Jänner 2011 neue EU-Richtlinien zu den Erhaltungssorten in Kraft getreten sind. Diese regeln die Zulassung und das Inverkehrbringen von Land- und seltenen Sorten, die bis jetzt noch nicht registriert worden sind. Demnach wäre der Tausch von Erhaltungssorten, das sind alte Sorten, die oftmals vom Verschwinden bedroht sind, verboten. Das hätte das Aus für die in Österreich im kleinbäuerlichen und privaten Bereich beliebten Pflanzentauschmärkte oder zumindest die Gefahr von hohen Verwaltungsstrafen bedeutet.
Nationale Ausnahme im Sinne der biologischen Vielfalt
Nach dem österreichischen Saatgutgesetz ist der Tausch jedoch möglich. "Ich will, dass unsere Bäuerinnen und Bauern sowie alle GärtnerInnen diese Sortenraritäten weiterhin ziehen, erhalten und auf Pflanzenmärkten tauschen können. Das ist auch ganz im Sinne der biologischen Vielfalt, die eine der wichtigsten Zukunftsressourcen darstellt", so Berlakovich.
Daher hat sich der Landwirtschaftsminister für eine Beibehaltung der nationalen Ausnahme eingesetzt - und das mit Erfolg. Nach intensiven Gesprächen mit der Saatgutwirtschaft konnte eine Lösung erzielt und eine Verordnung in Kraft gesetzt werden, die eine Ausnahme für Kleinsterzeuger bewirkt. "Diese Ausnahme stellt außerdem eine Verwaltungsvereinfachung dar, da ansonsten ein überbordender Kontrollaufwand notwendig gewesen wäre", so Berlakovich.












