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Zuletzt aktualisiert: 22.08.2007 um 16:50 Uhr

Mietrecht neu: Ihr gutes Recht im neuen Jahr

Wohnrecht unter der Lupe. Was hat sich heuer für Mieter und Vermieter geändert? Experten klären auf.

Ausmalen beim Auszug kein Thema mehr

Foto © www.pixelio.deAusmalen beim Auszug kein Thema mehr

Geredet worden ist darüber schon viel: Dass Mieter ihre Wohnung nicht mehr ausmalen müssen, wenn sie ausziehen, dass sie für die Reparatur einer kaputten Heiztherme nicht bezahlen müssen und Erhaltungskosten nicht länger in die Betriebskosten eingerechnet werden dürfen. Aber was bedeutet das alles in der Praxis? Hat sich die Situation des Mieters heuer tatsächlich gebessert?, fragen wir Barbara Sirk vom Mieterschutzverband Steiermark.

Unmenge von Anfragen. "In der Praxis hat es durch die heurige OGH-Entscheidung eine Unmenge von Anfragen bei uns gegeben. Wir sehen eine große Unsicherheit", meint die Juristin. "Leider glauben die Leute meistens, es gebe ein neues Gesetz, dabei ist es nur eine OGH-Entscheidung, die gar nicht generell für alle Mietverhältnisse gilt", ergänzt sie.

39 Klauseln gekippt. Der Oberste Gerichtshof hat im Februar dieses Jahres 39 Klauseln in Mietverträgen gekippt. Das Urteil betrifft allerdings nur professionelle Vermieter. Und das sind solche, die mehr als fünf Wohnungen zu vermieten haben. Die Arbeiterkammer hat zwar Musterprozesse laufen, um die Regelung auch auf private Vermieter ausweiten zu können. "Noch ist hier aber gar nichts geklärt", sagt Sirk. Egal, ob es um das Ausmalen geht oder ob es sich um kaputte Boiler handelt: Mietern könne nach wie vor kein eindeutiger Rat erteilt werden. "Nehmen wir das Ausmalen", schlägt die Mieterschützerin vor: "Was über die normale Abnützung hinausgeht, muss der Mieter sowieso ersetzen. Wie klärt man also, was lediglich normale Abnützung ist und was deutlich darüber hinaus geht?" Rechtzeitig vorbeugen. Sirks Empfehlung: "Vorzeitig mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung in Kontakt treten und alle Vertragspunkte abklären!" Denn selbst wenn ein Mieter im Recht ist: "Der Vermieter hat die Kaution. Und jeder muss für sich abwägen, wie weit es ihm den Ärger und das Risiko wert ist, die Kaution vom Vermieter gerichtlich einklagen zu müssen." Einen Trost weiß Sirk allerdings auch: "Viele Vermieter anerkennen jetzt schon die neuen Regelungen, weil sie sich früher oder später ja ohnehin danach richten müssen".

Hitliste. Die Hitliste der Anfragen bei den Interessensvertretern der Mieter führen zur Zeit aber auch die Themen Schimmel und mangelhafte Beheizung der Wohnung an. "Durch die gestiegenen Heizkosten versuchen viele Vermieter, die Kosten zu dämmen, indem sie die Raumtemperatur senken. Viele Mieter klagen, dass es in ihrer Wohnung maximal 18 bis 20 Grad hat", sagt Sirk. Wie man sich helfen kann? "Mit einer Mietzinsminderung - nachdem man den Vermieter schriftlich aufgefordert hat, für eine ausreichende Raumtemperatur zu sorgen und ihm gleichzeitig eine Frist gesetzt hat. Über den adäquaten Umfang einer Mietzinsminderung schweigt sich der Gesetzgeber allerdings aus", meint Sirk, hält aber 20 bis 40 Prozent durchaus für realistisch.

Schimmel. "Vielen ist noch immer nicht klar, dass es seit der Wohnrechtsnovelle 2006 eine erweiterte Erhaltungspflicht des Vermieters gibt, wenn gesundheitliche Gefahren in der Wohnung existieren, und dazu gehört ja auch Schimmel," spricht Sirk ein weiteres Problem an. Der Vermieter muss den Schimmel also beseitigen. Für Mieter, die finanzielle Schwierigkeiten haben, habe das Gesetz die Situation aber nicht vereinfacht. "Kommt der Fall bis vor das Bezirksgericht, gilt das Prinzip des gegenseitigen Kostenersatzes, das heißt, der, der verliert, trägt die Prozesskosten." Genaues Hinsehen bei der Wohnungsübernahme hilft übrigens auch nur bedingt, ein Schimmelproblem rechtzeitig zu erkennen. "Weil die Wohnungen meist toll hergerichtet sind", ist Sirks Erfahrung.


Novellierung überfällig

Justizministerin Maria Berger hat eine Novellierung der Wohngesetze zuletzt erst für die zweite Hälfte der Legislaturperiode in Aussicht gestellt.



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