Behörde lehnt Berufung nach fünf Jahren ab
Ein Grazer versucht seit 2007 vergeblich, ein Grundstück zu bebauen. Der Bescheid der Baubehörde auf eine Berufung aus dem Jahr 2007 wurde erst jetzt zugestellt. Die Vorgehensweise der Behörde empfindet er als "Schikane".

Foto © KANIZAJ Hubert Bischof auf seinem weiterhin unverbauten Grundstück in der Murfelder Straße in Graz
Es ist vor allem das Datum auf dem Brief, das den Puls von Hubert Bischof steigen lässt: Der Grazer wollte auf seinem Grundstück in der Murfelder Straße bauen. Doch dies lehnte die Behörde ab, Bischof ging in Berufung. Im Jahr 2007. Diese Berufung wurde abgelehnt - jetzt, knapp fünf Jahre später.
Bischof wollte auf dem hinteren Teil des Areals ein Büro samt Lager für medizinische Geräte errichten. "Wir waren zweimal bei der Baubehörde, immer hieß es, alles passt. Sogar eine Wärmepumpe wurde uns genehmigt."
Doch plötzlich sei alles anders gewesen. "Ich musste zur Stadtplanung und dort sagten sie, dass ich in dem ,reinen Wohngebiet' nicht bauen darf. Ich hab gesagt: Aber die Baupolizei hat doch zugestimmt! Die Antwort war: ,Haben Sie das schriftlich?'"
In diesem Gespräch sei ihm mitgeteilt worden, dass auch ein Wohnhaus nicht drin sei. "Ich hätte nur straßenseitig bauen dürfen, um den Grünraum hinten nicht zu verletzen. Obwohl in der Nähe Häuser und ein Dienstleistungsbetrieb auf ebendiesem Grünraum stehen." Der Bescheid folgt, Bischof beruft - 2007.
Danach kauft er "in der Not" einen neuen Grund und baut dort. Jenen in der Murfelder Straße lässt er - mit Zustimmung der Behörde - teilen, die Rückseite behält er. Es wächst beinahe Gras über die ganze Sache.
Bis Bischof dieser Tage den Bescheid der Baubehörde erhält - auf seine Berufung von 2007 hin: Darin wird der Bau eines Lagers mit dem Hinweis auf den Grünraum und "die erhöhte Frequenz von Kunden" weiter untersagt.
Bischof schüttelt den Kopf: "Wozu hole ich mir bei einer Behörde das Okay ein, wenn letztlich alles anders ist? Und wie kann es sein, dass eine Berufung fünf Jahre lang bearbeitet wird?"
Verena Ennemoser, seit 2012 Leiterin der Baubehörde, will zur Vorgeschichte nichts sagen: "Ich halte mich bloß an die Entscheidung der Stadtplanung." Bischofs Akt gehöre zu jenen "alten Fällen", die sie aufarbeiten wolle - "bevor 2014 der neue Landesverwaltungsgerichtshof solche Berufungen übernimmt".


















