Springe zu: Inhalt | Hauptnavigation | Seitenleiste | Fußzeile
23. Mai 2013 16:40 Uhr | Als Startseite
Neu registrieren
 
Regenwürmer und Pflanzenvielfalt machen Schnecken zu schaffen Raritäten für Gärten aller Art Voriger Artikel Aktuelle Artikel: Mein Zuhause Nächster Artikel Regenwürmer und Pflanzenvielfalt machen Schnecken zu schaffen Raritäten für Gärten aller Art
Zuletzt aktualisiert: 18.12.2012 um 20:25 UhrKommentare

Wohnen und Erben kann teuer werden

Der Verfassungsgerichtshof hat heute die derzeitige Bemessung der Grunderwerbssteuer als verfassungswidrig aufgehoben. Bis Mai 2014 muss eine neue Regelung her. Doch die Politik zaudert.

Foto © Fotolia / Eisenhans

Der Fristenlauf ist ungünstig: Ausgerechnet vor dem Superwahljahr 2013 kommt ein von der Regierung ungeliebtes Thema, das alle Österreicher betrifft, wieder auf den Tisch. Denn der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am Dienstag die Bemessung der Grunderwerbssteuer als verfassungswidrig aufgehoben. Nun muss eine neue steuerliche Bewertung für Grundbesitz gefunden werden.

Doch die Höchstrichter sind Realisten. Da sie nicht annehmen, die Politik werde im Wahljahr ein so delikates Thema lösen können, haben sie eine sehr lange Reparaturfrist bis 31. Mai 2014 gewährt. Bis dahin wird - das ist die schlechte Nachricht - die Grunderwerbssteuer nach altem Muster eingehoben.

Worum es geht: Steuern, die sich auf Grundstücke beziehen, werden hierzulande nach unterschiedlichen Kriterien berechnet. Teils gilt der tatsächliche Marktwert ("Verkehrswert"), teils aber der Einheitswert. Der ist im Regelfall sehr viel niedriger, weil die letzte "Hauptfeststellung" der Einheitswerte aus dem Jahr 1973 stammt. Die seither erfolgte Explosion der Bodenpreise findet keinen Niederschlag.

Diese Schieflage - einerseits Steuern auf Marktpreise, andererseits auf Einheitswerte - verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz. Genau aus diesem Grund wurden schon vier andere Gebührenarten vom Höchstgericht gekippt. Und auch diesmal ist es so: Kauft man eine Liegenschaft, wird die Grunderwerbssteuer vom Kaufpreis berechnet. Lässt man sich die Immobilie aber schenken oder handelt es sich um Bauernland, gilt der Einheitswert. Das ist ungerecht, kritisiert der VfGH.

Wohnen wird teurer

Hoch an der Zeit wäre jetzt eine umfassende Neuregelung der Materie. Denn neben den fünf aufgehobenen Steuern und Gebühren gibt es noch weitere Problemfälle derselben Art. Auch die jüngst reparierte Grundbuch-Eintragungsgebühr könnte wieder vom Höchstgericht verworfen werden. Wenig scheint daher an einer Neufestsetzung der Einheitswerte vorbeizuführen.

Für landwirtschaftlichen Grund ist sie schon fixiert, sie findet mit 1.1. 2014 statt. Aber bei den Häuslbauern spießt es sich, da niemand gerne die Nachricht einer spürbaren Steuererhöhung überbringt.

Betroffen wären nicht nur Hauseigentümer, sondern auch Mieter, da die Grundsteuer (die zur Gänze nach dem Einheitswert berechnet wird) über die Hausbetriebskosten auch von Mietern bezahlt wird. Auch Erben und Schenken könnte im Gefolge dann teurer werden. Für eine Erhöhung spricht, dass die Steuern auf Vermögen in Österreich sowieso vergleichsweise sehr niedrig sind. Bekanntlich wurden Erbschafts-, Schenkungs- und Vermögenssteuer abgeschafft, auch eine generelle Vermögenszuwachssteuer gibt es nicht. Allerdings handelt es sich um ein ideologisches Minenfeld. Die ÖVP argumentiert, Österreich sei sowieso ein Hochsteuerland und das Vermögen bestehe schließlich aus schon versteuerten Einnahmen.

Groß wäre allerdings der bürokratische Aufwand für die Neubewertung aller Immobilien. Für VfGH-Chef Holzinger ist eine "verwaltungsökonomische Vereinfachung" denkbar, man könnte etwa standardisierte Werte nach einem Schema (Lage und Ausstattung des Grundstücks) heranziehen. Bei den Immobilienmaklern klappt das schließlich auch. Es darf aber nicht zu Unsachlichkeit führen.

Links zum Thema

MICHAEL JUNGWIRTH, ERNST SITTINGER

Wohnen mit Fliesen

Foto: Fliesen Leeb

So vielseitig sind Fliesen

 




Online-Anzeigen-Tool

Inserieren Sie jetzt in nur 6 Schritten Ihre Zeilenanzeige in der Kleinen Zeitung Weiter

Homestorys

Foto: Oliver Wolf

Wie wohnen Sie?

Ein kuscheliges Sofakissen, ein alter Bilderrahmen vom Flohmarkt, nostalgisches Silberbesteck: Zeigen Sie uns Ihr liebstes Möbelstück!

 

Immo & Wohnen-Newsletter

Die neuesten Möbel-Trends für Ihr zu Hause, architektonische Gustostückerln und viel Service rund um Haus und Garten per E-Mail!

 

Sicherheit für Ihr Heim

Fotolia: remar

Schon mit wenigen Maßnahmen an Ihrem Eigenheim können Sie Einbrechern die "Arbeit" erschweren.

 

KLEINE.tv

Mein Zuhause: Wohnen in Alt und Neu

Ein altes und ein neues Haus haben Ruth und Martin nahe Hitzendorf verbu...Bewertet mit 3 Sternen

Sprechstunde

Umbau, Neubau oder Sanierung: Was auch immer Sie von einem Architekten wissen wollen: Schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an die Kammer der Ziviltechniker für Steiermark und Kärnten. Die Antworten werden in regelmäßigen Abständen hier veröffentlicht.

 

Immo-Fotoserien

Homestory: Pförtnerhaus in Krumpendorf 

Homestory: Pförtnerhaus in Krumpendorf

 

Der Maler-Guide

istock
 


Seitenübersicht

Zum Seitenanfang