Im Laufschritt geht es beim Schenken ins Ziel
Ein Datum steht felsenfest, hat der Verfassungsgerichtshof entschieden: Ab 1. Jänner 2013 werden die Gebühren für die Eintragung von Schenkungen oder eines Erbes von Immobilien (Haus, Grundstück, Wohnung) saftig erhöht. Ende Oktober ist Fallfrist für günstige Gebühr.

Foto © Stefan Rajewski - FotoliaOft eine schwere Entscheidung: Wann soll man Immobilien schenken oder vererben? Die Zeit wird knapp
GRAZ. Berechnet werden muss die Abgabe dann grundsätzlich vom Verkehrswert der Liegenschaft. Nur noch bis Jahresende gilt als Basis der weitaus günstigere dreifache Einheitswert.
Was kann man also noch unternehmen, um die hohe Eintragungsgebühr sicher zu umgehen? Die Präsidentin der steirischen Rechtsanwaltskammer, Gabriele Krenn, sieht die eine Möglichkeit, einen entsprechenden Vertrag bei einem Anwalt oder einem Notar bis 31. Oktober abzuschließen und eine Selbstbemessung vornehmen zu lassen. Dann fällt die Gebühr jedenfalls unter die gültige Regelung: "Da ist man auf der sicheren Seite." Die Grunderwerbssteuer wird nicht erhöht.
Notare und Rechtsanwälte haben derzeit einen größeren Ansturm zu bewältigen, bestätigt Dieter Kinzer, Vizepräsident der Notariatskammer. Er spricht davon, dass viele Klienten verunsichert sind. Ob der neue Gesetzesentwurf auf sicherem Fundament steht, "wissen auch wir jetzt nicht".
Daher sollten jene, die bereits für die nächste Zeit ans Schenken oder Vererben denken, die Frist bis Ende Oktober nutzen. Unsicheren kann Kinzer wenig Hilfe bieten: "Ein solches Vorhaben ist oft schwierig, das wissen wir." Was 2013 sein wird, fällt derzeit unter "Kaffeesudlesen".


















