Jarolim fordert neuen Immobilienkataster
SP-Justizsprecher Jarolim appelliert an Justizministerin Karl bei der Grundbuchgebühr vollständig von den Einheitswerten abzugehen. er schlägt vor, ab 1. Jänner eine auf drei Jahre befristete Pauschalgebühr einzuheben und einen neuen Immobilienkataster einzuführen.

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SP-Justizsprecher Hannes Jarolim appelliert an Justizministerin Beatrix Karl (V). bei der Grundbuchgebühr vollständig von den Einheitswerten abzugehen. Er geht davon aus, dass der von Karl vorgelegte Entwurf zur Reparatur der vom Verfassungsgerichtshof aufgehobenen Passagen neuerlich verfassungswidrig ist. Im Gespräch mit der APA schlägt Jarolim daher vor, ab 1. Jänner eine auf drei Jahre befristete Pauschalgebühr einzuheben und in dieser Zeit einen neuen Immobilienkataster einzuführen.
Grundbuchgebühr
Die Grundbuchgebühr macht 1,1 Prozent des Werts einer Immobilie aus. Allerdings werden derzeit unterschiedliche Bemessungsgrundlagen verwendet: Wer ein Grundstück oder eine Wohnung kauft, muss für die Eintragung ins Grundbuch 1,1 Prozent des tatsächlichen Kaufpreises ("Verkehrswert") zahlen. Wird ein Grundstück verschenkt oder vererbt, dann werden nur 1,1 Prozent des dreifachen Einheitswerts fällig, in der Regel also deutlich weniger. Weil die Einheitswerte veraltet sind, hat der Verfassungsgerichthsof diese Regelung gekippt.
Sollte bis Jahresende keine Reparatur erfolgen, müsste für sämtliche Eintragungen ins Grundbuch der tatsächliche Verkehrswert herangezogen werden, was eine Verteuerung bedeuten würde. Karl hat daher eine Neuregelung vorgelegt, die für Grundstücksübertragungen innerhalb der Familie sowie für Betriebsübergaben und die Landwirtschaft weiterhin am niedrigen Einheitswert anknüpft, bei allen anderen aber am tatsächlichen Wert der Immobilie.
Neuerliche Ohrfeige des Höchstgerichts?
Für Jarolim ist dieses neuerliche Anknüpfen an den Einheitswerten unzulässig, er befürchtet eine neuerliche Ohrfeige des Höchstgerichts: "Es ist absehbar, wie das ausgeht: Das ist verfassungswidrig." Der SP-Justizsprecher plädiert daher für eine Übergangslösung: Um eine Verteuerung der Grundbuchsgebühr per 1. Jänner zu vermeiden, sollte in den kommenden drei Jahren eine pauschale Gebühr eingehoben werden. In dieser Zeit könnte ein neuer Grundstückskataster mit aktualisierten Einheitswerten erstellt werden, an denen dann eine neue Grundbuchgebühr anknüpfen könnte. Karl solle Alternativen zu den Einheitswerten prüfen lassen, um dem VfGH zu signalisieren, dass seine Erkenntnisse eingehalten würden, fordert Jarolim.
Ein Sprecher der Ministerin winkt jedoch ab: Man halte das neuerliche Anknüpfen an den Einheitswerten für verfassungskonform. Etwaige Bedenken will man demnach noch diese Woche mit dem Verfassungsdienst im Kanzleramt diskutieren.


















