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Zuletzt aktualisiert: 28.11.2012 um 09:07 UhrKommentare

Mit Zwang zum Energieausweis

Weil sich das "Energiepickerl" für Gebäude nicht breit durchgesetzt hat, wird jetzt mit Zwang nachgeholfen. Ab Dezember gilt eine Veröffentlichungspflicht bei Immobilienanzeigen. Die Arbeiterkammer hat die Kosten dieses Energieausweises erhoben.

Foto © Fotolia

Das bei Kühlschränken, Waschmaschinen und anderen Haushaltsgeräten bekannte farblich abgestufte "Energiepickerl" gibt es seit knapp vier Jahren auch für Gebäude. Seither sollten bei allen Verkäufen und Vermietungen diese Energieausweise Teil des Vertrages sein. Da Kontrollen und Strafen nicht vorgesehen waren, blieb der Energieausweis bisher eine Randerscheinung am Immobilienmarkt. Das Ziel des Ausweises, die thermische Qualität von Gebäuden zu verbessern wurde kaum erfüllt.

Ab 1. Dezember Pflicht

Aufgrund einer EU-Richtlinie verschärft Österreich das Energieausweis-Vorlagegesetz per 1. Dezember. Die Energiekennzahlen müssen schon bei Immobilienanzeigen genannt werden, und Käufern und Mietern muss ein Energieausweis bei Vertragsabschuss übergeben werden. Eine Umgehung dieser Verpflichtung ist verboten und mit Strafen bis zu 1.450 Euro bedroht.

Vergleichen lohnt sich. Das ist die Kernaussage eines AK-Markttestes bei 22 steirischen Unternehmen, die die Energieeffizienz von Gebäuden prüfen. Abgefragt wurden die Pauschalpreise in sechs Kategorien. Je nach Anforderung (Wohnung, Haus, Wohnbauförderung, Sanierungsscheck, Neubau, Altbestand) reichen die Kosten von 300 bis 1.220 Euro. Innerhalb einer Kategorie gab es Preisdifferenzen bis zu 250 Prozent. Dazu können noch Zusatzkosten kommen, etwa für Datenerhebung vor Ort oder fehlende Unterlagen. Konsumenten sollten sich daher vor Erstellung eines Energieausweises genau erkundigen oder einen Kostenvoranschlag einholen, lautet der Ratschlag der AK-Markttester.

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