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Zuletzt aktualisiert: 23.08.2012 um 11:40 UhrKommentare

Haus unter Wasser: 25.500 Euro für Jungfamilie

Schnell helfen konnte der AK-Konsumentenschutz einer jungen Familie aus dem Bezirk Völkermarkt. Drei Tage vor dem Einzug in das neu gebaute Haus brach aufgrund eines Materialfehlers ein Wasserventil und richtete einen Schaden in Höhe von rund 30.000 Euro an.

Foto © Fotolia

Nur drei Tage bevor ein 33-jähriger Angestellter aus dem Bezirk Völkermarkt mit seiner Frau und den beiden Kindern in das neu gebaute Haus einziehen wollte, stand dieses plötzlich unter Wasser. Ein Ventil war gebrochen, was einen Schaden von rund 30.000 Euro zur Folge hatte. Das Haus war nicht mehr bewohnbar. Die Familie, die ihre Mietwohnung bereits gekündigt hatte, musste bei den Eltern wohnen.

Die Hauseigentümer wandten sich an den Installateur und später an den Importeur des schadhaften Ventils. Von der Versicherung des Installateurs wurde ein Gutachten erstellt, das klar besagt, dass es sich um einen Materialfehler des Herstellers handelt. "Im Alleingang war es für die Konsumenten aber schwer, ihre Ansprüche bei dem deutschen Hersteller geltend zu machen", erklärt AK-Konsumentenschützer Herwig Höfferer. Nach sieben Monaten nahm die Familie Kontakt mit der AK Kärnten auf.

Das Happy End

"Der Fall gestaltete sich schwierig, da daran vier Unternehmen und vier Versicherungen beteiligt waren. Es ist uns dann gelungen, eine Einigung mit der Haftpflichtversicherung des Herstellers zu erzielen. Nach einem Monat war die Angelegenheit geklärt", erklärt Höfferer. Die Firma und ihre Versicherung entschädigten die Familie mit 25.500 Euro. Die Sanierungsarbeiten sind mittlerweile abgeschlossen, das Haus ist wieder bewohnbar.




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