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Zuletzt aktualisiert: 03.08.2012 um 10:21 UhrKommentare

Diebstahl: Versicherung schützt nicht bei Fahrlässigkeit

Weil ein Hausbesitzer es einem Einbrecher zu leicht gemacht hat, weigerte sich die Versicherung, den Schaden zu ersetzen. Nach unserer Intervention wurden 1000 Euro bezahlt.

Foto © APA

Urlaubszeit ist Einbruchszeit: Wer Haus oder Wohnung längere Zeit allein lässt, läuft Gefahr, bestohlen zu werden. Auch in der Siedlung unseres Lesers wurde in der letzten Zeit bereits eingebrochen, nun hatte es auch ihn erwischt. Über den Balkon sind die Täter in seine Wohnung gelangt und haben Geld und Goldmünzen im Wert von rund 2200 Euro entwendet.

Der Mann war zwar versichert, die Wiener Städtische lehnte die Übernahme des Schadens jedoch mit der Begründung ab, der Wohnungsinhaber hätte fahrlässig gehandelt. Dabei bezog man sich auf ein Gutachten des Sachverständigen der Versicherung, der bei der Balkontür "nur minimalste Spuren einer Einbruchstätigkeit" feststellen konnte. "Die Kratzer hätten auch von einer anderen Gelegenheit stammen können", mutmaßte der Experte.

Alles absperren!

Also ging die Versicherung davon aus, dass die Balkontür nicht ordnungsgemäß abgeschlossen gewesen sei und bezog sich bei ihrer Ablehnung auf die Allgemeinen Bedingungen, wonach die "Versicherungsräumlichkeiten, auch wenn sie nur für kurze Zeit von allen Personen verlassen werden, zu versperren sind".

Weil in den Bedingungen aber auch steht, dass ein Einbruch dann vorliegt, wenn die Täter durch "Öffnungen, die nicht zum Eintritt bestimmt sind und ein erschwerendes Hindernis darstellen", eindringen, fühlte sich unser Leser ungerecht behandelt.

"Werden Räume nicht ordentlich versperrt, liegt eine Verletzung der Sicherheitsvorschriften vor, die Leistungsfreiheit nach sich zieht", konterte die Wiener Städtische. Aufgrund unserer Intervention und wegen der "bisherigen gänzlichen Schadensfreiheit" wurden 1000 Euro in Kulanz erstattet. "Wir werden aber in derartigen Fällen von unserem Ablehnungsrecht Gebrauch machen", betonte die Versicherung.


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