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Zuletzt aktualisiert: 16.05.2012 um 14:23 UhrKommentare

Das Übel an der Wurzel gepackt

Sie kennen keine Grundstücksgrenzen: Was tun, wenn die Pflanzen des Nachbarn im eigenen Garten Wurzeln schlagen oder der eigene Bambus den ganzen Garten überwuchert? So hält man sie ab ...

So schön Bambus im Garten ist, so aggressiv wächst er unter der Erde ...

Foto © Pixelot - Fotolia.comSo schön Bambus im Garten ist, so aggressiv wächst er unter der Erde ...

Rhizome sind an sich eine geniale Überlebensstrategie der Natur: Einige Pflanzen setzen auf diese unterirdischen Wurzelausläufer, um sich zu vermehren. Beispiele für rhizombildende Pflanzen sind Giersch, Buschwindröschen oder Maiglöckchen, die zwar lästig werden können, aber zumindest keinen Schaden anrichten. Bei größeren Kalibern wie Bambus oder Essigbäumen, die ohne Rhizomsperre in den Garten gesetzt wurden, muss das nicht so glimpflich ausgehen. Ihr Hang zum Wuchern kann den Nachbarn auf die Palme bringen, aber auch Schäden verursachen.

"Das österreichische Privatrecht kennt keine gesetzliche Verpflichtung, wonach ein Baumeigentümer verpflichtet ist, seine Pflanzen so zu setzen oder abzuschneiden, dass sie nicht über die Grenze reichen können", sagt Gerhard Schnödl, Jurist beim Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbund. Dasselbe gilt auch für Wurzeln, die sich unterirdisch in den Nachbargarten vorarbeiten.

Recht zur Selbsthilfe

Allerdings darf der Nachbar die Wurzeln oder Äste einer Pflanze, die auf sein Grundstück ragen, selbst entfernen. Er muss den Beschnitt bzw. das Abstechen aber fachgerecht vornehmen, sodass die Pflanze im Nachbargarten möglichst geschont wird. Lässt man das Entfernen von einer Firma durchführen, muss man die Kosten der Beseitigung selbst tragen.

Fotoserie: Welche Pflanzen "eingesperrt" gehören

"Anders verhält es sich, wenn die eindringenden Äste oder Wurzeln Schaden angerichtet haben oder anzurichten drohen", sagt Schnödl. Gedacht ist hier etwa an Fälle, in denen die Wurzeln eines fremden Gewächses in das Erdreich eindringen und Wasser- oder Kanalleitungen zerstören oder die Platten eines Wegs so stark anheben, dass sie nicht mehr begehbar sind. "In einem solchen Fall muss sich der Baumeigentümer zur Hälfte an den Kosten der Entfernung von Wurzeln oder Ästen auf dem Nachbargrundstück beteiligen", sagt Schnödl.


Ein Blick unter die Erde

Grafik © Kleine Zeitung

Grafik vergrößernSo wachsen RhizomeGrafik © Kleine Zeitung

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