Preisbremse bei Strom und Gas
Das Wettbewerbsrecht wird geändert und Preisabsprachen endlich ein Riegel vorgeschoben. Die AK erhofft sich für die Konsumenten neben niedrigeren Preisen wirksame Mittel bei Schadenersatzklagen.

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Konsumentenschützer jubeln über die Gesetzesnovelle, die noch heuer in Kraft treten soll. Lesen Sie hier Antworten auf die wichtigsten Fragen und warum den Kunden mehr Geld im Börsel bleiben wird.
1. Welche Maßnahmen sind im Energiesektor geplant?
ANTWORT: Der Kernpunkt und die schärfste Waffe gegen Preismissbrauch ist die Änderung der Beweislastumkehr. Künftig sollen Strom- und Gasanbieter den Behörden beweisen müssen, dass ihre Preise nicht zu hoch sind. Bisher war es noch genau umgekehrt: Die Regulierungsbehörde E-Control oder die Wettbewerbsbehörde mussten beweisen, dass die Energiepreise überhöht sind.
2. Was wird diese Gesetzesänderung den Kunden bringen?
ANTWORT: "Jetzt werden die Unternehmen Preisvorteile, die sie im Einkauf erzielen können, wohl tatsächlich an die Konsumenten weitergeben müssen", sind die Experten der Arbeiterkammer überzeugt.
3. Gibt es Beispiele, dass ein solches Gesetz funktioniert?
ANTWORT: Jawohl, und zwar in Deutschland. Dort gibt es diese Regelung seit 2008 und sie funktioniert hervorragend, wie Ulrike Ginner, Wettbewerbsexpertin bei der AK, berichtet: "Gegen 30 Gasversorger wurde ein Verfahren eingeleitet, das nach Zusagen der Firmen, den Kunden 130 Millionen Euro durch Gutscheine und Preissenkungen zurückzuzahlen, vorzeitig wieder eingestellt werden konnte.
4. Welche Gesetze werden geändert und wo profitieren die Konsumenten noch?
ANTWORT: Geändert werden das Kartell-, das Wettbewerbs- und das Nahversorgungsgesetz. Positive Auswirkungen für Kunden werden sich im Bereich der sogenannten Bagatellkartelle ergeben. Preisabsprachen zum Beispiel bei Fahrschulen, wie es vor Jahren in Graz oder Innsbruck vorgekommen ist, werden laut Ginner leichter aufzudecken und zu bekämpfen sein: "Die AK oder Konsumenten selbst werden erfolgreicher klagen können!"
5. Wann wird die neue Gesetzeslage wirksam werden?
ANTWORT: Am Mittwoch ist die Begutachtungsfrist zu Ende gegangen; der Gesetzesvorschlag wird nun von den Ministerien (Justiz und Wirtschaft) überarbeitet und nach dem Ministerrat vom Parlament beschlossen. Ginner rechnet fest damit, dass das Gesetz im Juli in den wesentlichen Punkten unverändert in Kraft treten wird.
6. Werden mit dieser Novelle alle Wünsche der Konsumentenschützer erfüllt?
ANTWORT: Leider nicht! Wichtige Punkte wie wirksame Fusionskontrollen oder Wettbewerbsmonitoring harren noch ihrer Umsetzung. Damit könnten zu hohe Preise gegenüber anderen EU-Ländern verhindert werden.
Features
Fakten
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt gegen Telekomanbieter Verbandsklagen wegen irreführender Werbung. Viele hatten 2011 zu ihren monatlichen Fixtarifen jährliche Pauschalen ("Servicepauschalen") eingeführt, ohne in ihrer Werbung ausreichend darauf hinzuweisen. Viele Kunden sind verärgert und finden das unverständlich. UPC wurde ein TV-Spot kürzlich untersagt (nicht rechtskräftig), weitere Urteile werden folgen.

















