Kachelöfen von Heizverbot nicht betroffen
Seit 1. Jänner gilt in Graz das Verbot von Festbrennstoff-Zweitheizungen, wenn an drei aufeinander folgenden Tagen die Feinstaub-Grenzwerte überschritten werden. Kachelöfen sind von diesem Verbot dezidiert ausgenommen.

Foto © KOVKachelöfen der neuesten Generation zeichnen sich durch Emissionswerte aus, die deutlich unter den Richtwerten liegen. Darum wurden sie kürzlich mit dem Österreichischen Umweltzeichen ausgezeichnet
Sogenannte "ortsfest gesetzte Speicheröfen", also Kachelöfen, werden laut Gesetz nicht als umweltbelastend eingestuft und dürfen daher wie bisher uneingeschränkt beheizt werden, auch wenn aufgrund überschrittener Grenzwerte ein Heizverbot gilt. "Wir konnten den Landesgesetzgeber letztendlich davon überzeugen, dass der Kachelofen umweltfreundlich ist", sagt Thomas Schiffert, Geschäftsführer des Österreichischen Kachelofenverbandes.
Umweltzeichen
Für Schiffert steht fest, dass die Verleihung des Österreichischen Umweltzeichens an besonders umweltfreundliche und effiziente Kachelöfen wesentlich zur Ausnahmeregelung beigetragen hat. Dazu kamen die Anstrengungen der steierischen Landesinnung, die eine Reihe von Gesprächen mit Politikern geführt hatte. Deren stellvertretender Landesinnungsmeister Michael Kohlroser meint: "Das Feinstaubproblem muss umgehend gelöst werden. Mit dem Umweltzeichen zeigen wir, dass wir unseren Beitrag dazu leisten wollen."
"Unsere Mitglieder haben uns immer wieder von verunsicherten Konsumenten berichtet, die wissen wollten, ob das Heizverbot auch für Kachelöfen gilt und ob es noch in weiteren Bundesländern kommen wird", sagen Schiffert und Kohlroser. Deshalb wurde das Thema auf der heurigen internationalen Kachelofen-Fachmesse im Rahmen der Technischen Tagung ausführlich diskutiert. "In Österreich gibt es rund 450.000 Kachelöfen und jährlich kommen ca. 12.000 dazu. Keiner muss wegen zu hoher Feinstaubemissionen kalt bleiben", ist Schiffert überzeugt.



















