Höhere Steuer für Grundbesitz geplant
Finanzministerin Maria Fekter will eine Reform der Grundsteuer. Die Neugestaltung sollen die Bundesländer übernehmen. In der Steiermark wehrt man sich vorerst dagegen.

Foto © APA Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) sieht Handlungsbedarf und will eine Reform der Grundsteuer
Andreas Wörgötter, bei der OECD für Wirtschaftsberichte verantwortlich, hat die Kritik an Österreichs Grundsteuer bereits vor einer Woche sehr anschaulich formuliert: "Das ist so, wie wenn sie bei der Einkommenssteuer nicht das laufende Einkommen heranziehen, sondern das Einkommen, das sie vor 20 Jahren gehabt haben." Wörgötter spielt damit auf den so genannten "Einheitswert" an, der als Bemessungsgrundlage für die Steuer fungiert und zu einem großen Teil auf einer Bestimmung aus den 1970er-Jahren basiert. Der Staat besteuert hierzulande also nicht den tatsächlichen Marktwert des Grundstücks, sondern den vor zig Jahren festgesetzten, und seitdem nur leicht adaptierten, Einheitswert. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) beschäftigte sich zuletzt mit der rechtmäßigen Besteuerung eines Falles, bei dem der aktuelle Marktwert eines Grundstückes 2,5 Millionen Euro betrug, die Grundsteuerbasis allerdings mit 44.000 Euro festgesetzt war.
Vollath: Mutlose Ministerin
Mittlerweile hat die Debatte um die von den Gemeinden eingehobene, aber vom Bund festgelegte, Steuer den Weg in das politische Tagesgeschäft gefunden. Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) sieht Handlungsbedarf und will eine Reform der Grundsteuer. Übernehmen sollen diese Neugestaltung aber die Bundesländer - dort regte sich gestern vereinzelt Widerstand. In der Steiermark sprach etwa Finanzlandesrätin Bettina Vollath (SPÖ) von einem "Zeichen der Mutlosigkeit" seitens der Ministerin. Mit der Kompetenzenübertragung an die Bundesländer würde man, so Vollath, "im kleinen Österreich nur Steuerdumping der Länder untereinander fördern."
Erwartungsgemäß anders reagierte man im Büro von Herbert Sausgruber, ÖVP-Landeshauptmann in Vorarlberg. Dort sieht man die Übernahme der Grundsteuer durch die Länder "vorsichtig positiv", so hätte es Vorarlberg selbst in der Hand, dass es nicht "zu drastischen Erhöhungen" der Steuer kommen würde. Kärntens Landeshauptmann Gerhard Dörfler (FPK/FPÖ) kann sich eine Verländerung der Grundsteuer "sehr wohl vorstellen" und Oberösterreichs Josef Pühringer (ÖVP) gibt sich abwartend: "Realistischerweise kann dieses Thema im Rahmen des nächsten Finanzausgleichs behandelt werden - und der ist 2014 fällig."
Dabei wird eine Reform der Grundsteuer von zahlreichen Finanzexperten seit Längerem gefordert. Margit Schratzenstaller vom Wirtschaftsforschungsinstitut (Wifo) rechnet etwa vor, dass alleine eine Neubewertung der Einheitswerte bis zu einer Milliarde Euro an Mehreinnahmen bringen könnte. Zurzeit lukrieren die Gemeinden durch die Steuer jährlich rund 600 Millionen Euro. Die Summe aber stagnier: So entrichten Landwirte seit Jahren um die 27 Millionen Euro. Durch beständige Inflation hat diese Summe natürlich stark an realem Wert verloren.
Das gesamte Grund- und Immobilienvermögen wird in Österreich auf 690 Milliarden Euro geschätzt.
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Kommentar
Fakten
Unterschieden wird bei der Grundsteuer-Einhebung zwischen "land- und forstwirtschaftlichem Vermögen (Grundsteuer A)" und "sonstigem Grundvermögen (Grundsteuer B)".
Besteuert wird nicht nach dem aktuellen Marktwert, sondern nach festgelegten Einheitswerten.
Die Einheitswerte wurden für das Grundvermögen zuletzt 1973 festgestellt. Für land- und forstwirtschaftliches Vermögen gab es 1988 die letzte Haupterhebung.
Die Steuereinnahmen sind dennoch gestiegen (siehe Grafik). Unter anderem dafür verantwortlich: Betriebsgründungen und Neubauten.


















