Springe zu: Inhalt | Hauptnavigation | Seitenleiste | Fußzeile
20. Juni 2013 09:50 Uhr | Als Startseite
Neu registrieren
 
"Gartenweisheiten": Sieben Irrtümer im Juni Wohnen auf der Überholspur Voriger Artikel Aktuelle Artikel: Mein Zuhause Nächster Artikel "Gartenweisheiten": Sieben Irrtümer im Juni Wohnen auf der Überholspur
Zuletzt aktualisiert: 08.08.2011 um 09:54 UhrKommentare

Geblendet vom Dach des Nachbarn

Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied unlängst in einem Streitfall, bei dem sich die Kläger als Mieter einer südseitig gelegenen Wohnung mit Balkon von einem in 25 Meter Entfernung errichteten Einfamilienhaus mit Ziegeldach gestört fühlten.

Foto © Stefan Schierle - Fotolia.com

Der OGH bestätigte mit seinem Urteil vom 3. Mai 2011 die Ansicht der Vorinstanzen, dass die bei Sonnenschein vom Ziegeldach des Hauses ausgehenden und auf dem Balkon und in Teilbereichen des Wohnraums der Kläger wahrnehmbaren Sonnenreflexe bzw. die damit verbundene Blendwirkung zu keiner wesentlichen Beeinträchtigung der ortsüblichen Nutzung führt und daher der Anspruch auf Unterlassung zu verneinen ist.

Nicht permanent

Zur Rechtfertigung: Die Lichteinwirkung besteht nicht permanent, sondern nur in den Monaten Juni bis August, und hier auch lediglich um die Mittagszeit. Sie tritt in den Sommermonaten mehrmals pro Woche jeweils für die Dauer von etwas mehr als einer Stunde auf. Eine Blendung ist nur bei direktem Blick auf das Dach bemerken. Die Kläger haben nach Ansicht des OGH im Sinn des friedlichen Zusammenlebens der Nachbarn derartige Einwirkungen zu dulden.

Außerdem kann man sich gegen zu viel Licht ja ganz gut und sehr einfach selber helfen: mithilfe eines schwenkbaren Sonnenschirms auf dem Balkon oder durch die Benutzung der Jalousien an den Fenstern.




Online-Anzeigen-Tool

Inserieren Sie jetzt in nur 6 Schritten Ihre Zeilenanzeige in der Kleinen Zeitung Weiter

Homestorys

Foto: Oliver Wolf

Wie wohnen Sie?

Ein kuscheliges Sofakissen, ein alter Bilderrahmen vom Flohmarkt, nostalgisches Silberbesteck: Zeigen Sie uns Ihr liebstes Möbelstück!

 

Immo & Wohnen-Newsletter

Die neuesten Möbel-Trends für Ihr zu Hause, architektonische Gustostückerln und viel Service rund um Haus und Garten per E-Mail!

 

Sicherheit für Ihr Heim

Fotolia: remar

Schon mit wenigen Maßnahmen an Ihrem Eigenheim können Sie Einbrechern die "Arbeit" erschweren.

 

KLEINE.tv

Mein Zuhause: Wohnen in Alt und Neu

Ein altes und ein neues Haus haben Ruth und Martin nahe Hitzendorf verbu...Bewertet mit 3 Sternen

Sprechstunde

Umbau, Neubau oder Sanierung: Was auch immer Sie von einem Architekten wissen wollen: Schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an die Kammer der Ziviltechniker für Steiermark und Kärnten. Die Antworten werden in regelmäßigen Abständen hier veröffentlicht.

 

Immo-Fotoserien

Rosentage in der Gärtnerei Höfler in Puch 

Rosentage in der Gärtnerei Höfler in Puch

 

Der Maler-Guide

istock
 


Seitenübersicht

Zum Seitenanfang