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Zuletzt aktualisiert: 12.04.2011 um 19:48 UhrKommentare

200.000 Euro Steuern für Wergers verpatzte Lotterie

Hausverlosung: Bald soll über die Glücksspielsteuer im Fall Stefanie Werger entschieden werden. Für Werger geht es dabei um rund 200.000 Euro.

Kalr-Heinz und Stefanie Werger

Foto © ScheriauKalr-Heinz und Stefanie Werger

Ich sag' dazu nichts mehr" - so kommentiert Sängerin Stefanie Werger jede Frage zum Thema Hausverlosung. Mehr als zwei Jahre nach dem Versuch, ihr 406 Quadratmeter großes Domizil in Graz nach dem Glücksprinzip an einen neuen Besitzer zu bringen, ist das Kapitel nämlich noch immer nicht abgeschlossen. Wie für andere "Hausverloser" auch soll am Obersten Gerichtshof demnächst in ihrem Fall die Entscheidung über die Glücksspielsteuer fallen, die man auch bei einem Nicht-Verkauf der vier Wände an den Staat abliefern muss. Elf Prozent des Immobilienwertes müssen bezahlt werden, im Fall Werger geht es dabei um rund 200.000 Euro. Dazu kommen noch Notarkosten und jede Menge blank liegende Nerven. Ihr Haus hat sie schon länger an einen Makler übergeben, aber noch immer nicht verkauft.

Umstritten war das Verlosungs-Prinzip von Anfang an. Mit dem prominenten Beispiel der Sängerin und ihrem Gatten Karlheinz hat das Risiko der Lotterie-Methode, an dem die meisten der "Verloser" gescheitert sind, ein Gesicht bekommen. Dass dem sonst so fröhlichen und sympathischen Paar diese Form der Aufmerksamkeit nicht recht ist, ist verständlich.

ANDREA STANITZNIG

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Bild vergrößernDas "Sorgenkind" der WergersFoto © APA

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