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Zuletzt aktualisiert: 03.02.2011 um 14:19 UhrKommentare

Lehrling aus der Schuldenfalle befreit

18-Jährige wurde zu Hauskauf mit Kreditaufnahme überredet und sollte 65.000 Euro zurückzahlen. Ein Anwalt im Auftrag der AK erreichte, dass die junge Frau nun wieder schuldenfrei dasteht.

Rechtswanwalt Werner Mecenovic kämpfte für den Lehrling.

Foto © KLZ/EderRechtswanwalt Werner Mecenovic kämpfte für den Lehrling.

Am Anfang kam eine völlig verzweifelte Großmutter mit ihrer Enkelin in die Ombudsmann-Redaktion. Das Kind sei gedrängt worden, ein Haus zu kaufen, in dem ihre Mutter wohnt. Obwohl die Enkelin gar kein Geld habe, hätten alle (die Hausverkäufer und die Mutter) auf sie eingeredet, bis sie unterschrieben habe.

Jetzt stehe das Kind da mit einem riesigen Schuldenberg von 65.000 Euro, den es nicht zurückzahlen könne. "Für mich ist das reine Erpressung!", empörte sich die Großmutter.

Faktum war: Ein junges Mädchen, knapp 18 Jahre alt, Lehrling mit geringem Einkommen, hatte ein Haus gekauft (desolat und an der Autobahn gelegen), das sie nicht brauchte und nicht selbst bewohnte. Für diesen Kauf hatte sie einen Kredit über 65.000 Euro aufnehmen müssen, den sie auch tatsächlich bekommen hatte. Wer hatte den Kredit vermittelt? Und warum wurde er ohne Sicherheiten und entsprechendes Einkommen gewährt?

Die Schuldigen

Wir trugen den verzwickten Rechtsfall der Konsumentenschutzabteilung der Arbeiterkammer vor. Und deren Leiterin, Bettina Schrittwieser, beauftragte im Rahmen des AK-Rechtsschutzes den Grazer Rechtsanwalt Werner Mecenovic, sich der Sache anzunehmen.

"Cui bono?", also "Wem nützt es?", stellte sich dieser die klassische Detektiv-Frage und hatte die Schuldigen an der Misere schnell ausgemacht. Er brachte Klage gegen die Verkäufer des Hauses ein und verlangte die Stornierung des Vertrages und die Rückzahlung des Kaufpreises.

Doch so einfach war das nicht. Die "Bruchbude", wie sie der Anwalt nennt, war knapp mehr als die Hälfte des Kaufpreises wert. Also war der Vertrag mit der sogenannten "Laesio enormis" (der Verkürzung um die Hälfte des wahren Werts) nicht anzufechten.

Den richtigen Hebel fand der Anwalt bei der Kreditvermittlung. Hatten die Verkäufer zuerst ihre Hände in Unschuld gewaschen, stellte sich später heraus, dass sie den Kontakt zur Bank hergestellt hatten. "Sämtliche Urkunden, die meine Mandantin als kreditwürdig hätten ausweisen sollen, waren nicht in Ordnung. Diese wurden ihr offenbar untergeschoben", so Mecenovic.

Zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens gaben die Kontrahenten klein bei. Sie boten einen Vergleich an, zahlten einen Großteil des Kredits zurück. Den Rest übernahm die Bank. "Das Mädel hätte als Bauernopfer missbraucht werden sollen. Jetzt steht sie finanziell wieder so da wie vor dem unseligen Geschäft", freut sich der Anwalt, der sie aus der Schuldenfalle befreit hat.


AK-Rechtsschutz

In Streitfällen des Arbeits- und Sozialrechts erhalten AK-Mitglieder kostenlose Rechtsvertretung gegenüber Arbeitgebern sowie vor Ämtern und Behörden. Unter diesem Titel werden pro Jahr Millionenbeträge erstritten.

Eine Rechtsvertretung für AK-Mitglieder gibt es in Ausnahmefällen aber auch im Bereich Konsumentenschutz.

Voraussetzung sind eine positive Chancenabwägung oder eine zu erwartende Entscheidung im Verfahren, die dem allgemeinen Interesse dienen könnte.

Dieser Rechtsschutz kann in eingeschränktem oder vollem Umfang gewährt werden und sämtliche Kosten umfassen.

Die Entscheidung über eine Kostenübernahme und die Art des Rechtsschutzes trifft ein dafür eingerichteter Beirat.

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