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Zuletzt aktualisiert: 09.11.2010 um 15:40 UhrKommentare

Gefangen in der Wohngemeinschaft

Vorsicht, Falle: Aus einem Zimmer in einer Wohngemeinschaft kommt man nur dann wieder raus, wenn man einen Nachmieter findet.

Foto © drubig-photo/Fotolia.com

Ich hab gar keinen Mietvertrag unterschrieben, sondern nur eine Zusatzvereinbarung", klagte uns ein Leser sein Leid. Der Student war vor Kurzem in ein freies Zimmer in eine Wohngemeinschaft eingezogen. Doch dann hatte er sich verliebt und zog mit der Freundin zusammen. Also wollte er sein Zimmer in der WG wieder kündigen. Doch dabei stieß der junge Mann auf ungeahnte Schwierigkeiten. "Das geht nicht, wurde mir gesagt. Wir könnten nur alle gemeinsam kündigen. Wenn ich raus wollte, müsste ich einen Nachmieter bringen. Gelingt mir das nicht, muss ich weiter zahlen; und wenn es zwei Jahre lang dauert", war der Student verzweifelt, da er jetzt die Miete für zwei Wohnungen berappen muss.

Mieter bilden Rechtsgemeinschaft

"Leider sind mehrere Mieter, aktiv wie passiv, immer nur gemeinsam legitimiert. Sie bilden eine Rechtsgemeinschaft nach bürgerlichem Recht", bestätigt Christian Lechner, Landesgeschäftsführer der Mietervereinigung, dass der junge Mann in seiner Studenten-WG praktisch gefangen ist.

Haben mehrere Mieter einen Vertrag unterschrieben, könnten diese nur gemeinsam handeln. Alle Verfügungen, auch eine Kündigung, können nur im Einvernehmen geschehen. "Sollte eine Person ausziehen wollen, ist ein Nachmieter zu stellen und das in einer Zusatzvereinbarung mit dem Vermieter schriftlich festzuhalten", erklärt Lechner.

Diese Zusatzvereinbarung hatte auch unser Student unterschrieben, als er ursprünglich in das Zimmer eingezogen ist. Nicht bewusst war er sich allerdings, was die Formulierung bedeutet, dass er in das Mietverhältnis seines Vorgängers "mit dessen Rechten und Pflichten" eintritt.

Die Folgen werden oft unterschätzt

Von häufigen Problemen im Zusammenhang mit Mietverträgen bei Wohngemeinschaften berichtet auch Barbara Walzl-Sirk vom Mieterschutzverband. Die Expertin konnte in einem ähnlich gelagerten Fall auch nur auf die Solidarhaftung verweisen. Dabei hatte eine junge Frau mit zwei Freundinnen gemeinsam eine Wohnung gemietet und es sich im letzten Augenblick anders überlegt. "Die jungen Leute sind sich oft nicht im Klaren, wie sehr sie sich mit einem solchen Vertrag binden", warnt Walzl-Sirk.

In beiden Fällen besteht die einzig praktikable Lösung also darin, einen entsprechenden Nachmieter zu finden, der bereit ist, mittels Zusatzvereinbarung in den Mietvertrag einzutreten.


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