Springe zu: Inhalt | Hauptnavigation | Seitenleiste | Fußzeile
20. Juni 2013 12:51 Uhr | Als Startseite
Neu registrieren
 
Alarmierende Ergebnisse bei Einkaufstest Ein Haus mit Jahresringen Voriger Artikel Aktuelle Artikel: Mein Zuhause Nächster Artikel Alarmierende Ergebnisse bei Einkaufstest Ein Haus mit Jahresringen
Zuletzt aktualisiert: 11.08.2010 um 12:22 UhrKommentare

Mieterpflichten während der Urlaubszeit

Mieterpflichten machen keine Ferien: Selbstverständlich muss der Mieter auch dann seine Miete samt Vorauszahlungen weiterzahlen, wenn er sechs Wochen in Urlaub fährt. Wenn kein Schlüssel da ist, kann im Notfall sogar die Tür aufgebrochen werden.

Sicherungen müssen nicht ausgeschaltet werden

Foto © Gina Sanders - Fotolia.comSicherungen müssen nicht ausgeschaltet werden

Sommerzeit ist gleich Ferienzeit und so verschlägt es auch dieses Jahr wieder viele in den Urlaub. Doch auch in dieser Zeit müssen Mieter ihre Wohnung in Schuss halten und diverse Pflichten erledigen. Im Notfall haben Vermieter das Recht, die Wohnung aufzubrechen.

Für den Vermieter ist es wichtig, dass das Haus, in dem der Mieter wohnt, zu jeder Zeit in Schuss gehalten wird. Deshalb hat der Mieter die Pflicht, während seiner Abwesenheit jemanden zu beauftragen, der das Treppenhaus reinigt oder den Rasen mäht. Hält der Mieter sich nicht an seine Pflichten, kann der Vermieter den Mieter abmahnen.

Ist der Mieter für längere Zeit verreist, muss er auch dafür Sorge tragen, dass seine Wohnung regelmäßig gelüftet und - wenn notwendig - geheizt wird. Dadurch wird verhindert, dass sich an den Wänden Feuchtigkeit sammelt und Schimmel auftritt.

Aufbrechen

Vermieter, Hausmeister oder Hausverwaltung haben keinen Anspruch auf einen Wohnungsschlüssel. Ist der Mieter nicht da, wenn zum Beispiel ein Rohr bricht oder ein Kurzschluss in der Wohnung einen Schwelbrand auslöst, darf der Vermieter allerdings die Tür oder ein Fenster aufbrechen lassen. Eventuell muss dann der Mieter für den Schaden, der durch den Aufbruch entsteht, die Kosten übernehmen.

Für Notfälle gilt daher: Der Mieter muss seinem Vermieter zwar keinen Wohnungsschlüssel geben, ihm aber eine Person seines Vertrauens benennen, die ihm während seiner Abwesenheit den Zutritt zur Wohnung verschaffen kann. In der Praxis hat sich auch diese Methode bewährt: Der Mieter übergibt dem Vermieter seinen Wohnungsschlüssel in einem verschlossenen Umschlag. Den unterschreibt er quer über der Verschlusslasche. So hat der Vermieter einen Notfallschlüssel und der Mieter die Sicherheit, dass sein Vermieter nicht unbemerkt jederzeit seine Wohnung betreten kann.


Alles auf aus?

Fährt der Mieter auf Urlaub, gehört es zu seiner Pflicht, Vorkehrungen gegen etwaige Schäden zu treffen. Dabei kann man allerdings nicht von ihm verlangen, dass er den Hauptwasserhahn abdreht oder alle Wasserleitungen leer laufen lässt. Auch muss er nicht sicherheitshalber alle Sicherungen herausdrehen - das wäre schlichtweg zu viel verlangt. Allerdings: Geschirrspüler und Waschmaschine muss man natürlich abdrehen. Kommt es während der Abwesenheit zu einem Wasserschaden, weil der Zulaufschlauch zu seiner Wasch- oder Geschirrspülmaschine unter Druck gehalten wurde, muss der Mieter den Schaden ersetzen.



Online-Anzeigen-Tool

Inserieren Sie jetzt in nur 6 Schritten Ihre Zeilenanzeige in der Kleinen Zeitung Weiter

Homestorys

Foto: Oliver Wolf

Wie wohnen Sie?

Ein kuscheliges Sofakissen, ein alter Bilderrahmen vom Flohmarkt, nostalgisches Silberbesteck: Zeigen Sie uns Ihr liebstes Möbelstück!

 

Immo & Wohnen-Newsletter

Die neuesten Möbel-Trends für Ihr zu Hause, architektonische Gustostückerln und viel Service rund um Haus und Garten per E-Mail!

 

Sicherheit für Ihr Heim

Fotolia: remar

Schon mit wenigen Maßnahmen an Ihrem Eigenheim können Sie Einbrechern die "Arbeit" erschweren.

 

KLEINE.tv

Mein Zuhause: Wohnen in Alt und Neu

Ein altes und ein neues Haus haben Ruth und Martin nahe Hitzendorf verbu...Bewertet mit 3 Sternen

Sprechstunde

Umbau, Neubau oder Sanierung: Was auch immer Sie von einem Architekten wissen wollen: Schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an die Kammer der Ziviltechniker für Steiermark und Kärnten. Die Antworten werden in regelmäßigen Abständen hier veröffentlicht.

 

Immo-Fotoserien

Rosentage in der Gärtnerei Höfler in Puch 

Rosentage in der Gärtnerei Höfler in Puch

 

Der Maler-Guide

istock
 


Seitenübersicht

Zum Seitenanfang