Wien will nicht länger auf Hausmeister verzichten
Die vorläufigen Ergebnisse der Wiener Volksbefragung sind überwiegend eindeutig ausgefallen. So stimmten sie unter anderem klar für die Wiedereinführung der Hausmeister. Wien fordert nun eine neue gesetzliche Regelung vom Bund.

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Wie ein Revival des Hausmeisters aussehen soll, darüber hat die Stadt Wien bereits klare Vorstellungen. Sie wünscht sich dazu jedoch eine Initiative des Bundes. Dieser soll ein neues Hausbesorgergesetz samt neuer arbeitsrechtlicher Bestimmungen beschließen, fordert die Stadt. Hausbesorger sollen künftig wieder in den Wohnanlagen präsent sein, länger arbeiten dürfen als normale Reinigungskräfte und vor allem auch einen sozialen Zweck - als Ansprechpartner der Mieter - erfüllen.
Seit der Abschaffung des früheren Hausbesorgergesetzes sind in den Wiener Wohnanlagen häufig Hausbetreuer tätig. Den "Hausmasta" können diese aber offenbar nicht immer ersetzen: Viele Bewohner hätten gerne wieder eine "gute Seele" im Haus, heißt es vonseiten der Stadt. Dazu soll aber ein modernes Berufsbild gehören.
Lehrberuf
Künftig soll die zu betreuende Fläche maßgeblich für das Gehalt sein. Eine Dienstwohnung kann es, wenn es nach den Vorstellungen der Stadt geht, weiterhin geben, sie muss aber nicht mehr verpflichtend angeboten werden. Der Hausmeister soll künftig ein Lehrberuf werden - wo in der Ausbildung auch Kommunikation und Handeln in Notsituationen vermittelt werden. Hausmeister sollen zu fixen Kernzeiten in der Anlage anwesend sein. Und sie sollen sich auch um den Winterdienst kümmern dürfen.
Denn das Problem mit der Schneeräumung ist eines der Hauptmotive für den Wunsch der Stadtregierung, hier eine neue Regelung zu schaffen. Denn derzeit können Hausbetreuer aufgrund arbeitsrechtlicher Bestimmungen täglich nur eine bestimmte Zeit lang im Dienst sein - die für den Winterdienst oft nicht ausreicht. Die Bewohner sollen übrigens selbst entscheiden können, ob sie einen vollwertigen Hausbesorger oder doch lieber eine Reinigungsfirma hätten.
Die Stadt hat dem Bund eine Frist gesetzt: Die Frage eines neuen Hausbesorger-Gesetzes müsste sich noch dieses Jahr entscheiden, sonst wird zumindest für die Gemeindebauten eine eigene Regelung entworfen.
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