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Zuletzt aktualisiert: 16.06.2009 um 12:48 UhrKommentare

Wie man bei Handwerkern sparen kann

Eine Handwerkerstunde kann teuer kommen. Ein aktueller Test der Arbeiterkammer in Wien zeigt Preisunterschiede von bis zu 100 Prozent.

Foto © DPA/Weihrauch

"Daher lohnt es sich, die Preise zu vergleichen und mehrere Angebote einzuholen", rät AK-Konsumentenschützerin Manuela Delapina. Sie gibt Tipps, worauf man unbedingt achten sollte - von den Fahrtkosten bis zu Wochenendzuschlägen und Kostenvoranschlägen.

- Bei den Fahrkosten sollte man demnach bedenken, dass der Stundensatz verrechnet wird, wenn die Wegzeit gleich Arbeitszeit ist. Das heißt, dass je nach Dauer eine halbe bis eine ganze Stunde zu bezahlen ist. Daher ist es besser, einen Handwerker in der Nähe zu wählen und sich über die Fahrtkosten für die Nahzone zu erkundigen. Das ist meist billiger. Manche Firmen haben auch eine Fahrzeugpauschale. Das kann unter Umständen günstiger sein als der verrechnete Stundensatz, wenn die Wegzeit mit der Arbeitszeit gleichgestellt wird.

- Bei Notdiensten immer nach Abend-, Nacht-, Wochenend-oder Sonn- und Feiertagszuschlägen erkundigen. Die Geschäftszeiten sind nicht bei allen Betrieben gleich. Wenn es möglich ist, den Handwerker erst am nächsten Werktag während der Betriebszeiten bestellen.

- Manche Glaser-Notdienste verlangen bei einem Noteinsatz am Wochenende deutlich weniger Überstundenzuschlag oder den Normalpreis, wenn der Folgeauftrag (und nicht nur das Provisorium) auch bei ihnen bestellt wird.

- Für einen Kostenvoranschlag muss nur bezahlen, wer vorher auf diese Zahlungspflicht hingewiesen worden ist.

- Ein Kostenvoranschlag gilt als verbindlich, wenn nicht ausdrücklich das Gegenteil (also unverbindlich, cirka, ungefähr) erklärt ist.

- Bei einem verbindlichen Kostenvoranschlag darf der Betrieb keinesfalls mehr verrechnen, wenn er falsch kalkuliert hat. Bei einem unverbindlichen Kostenvoranschlag muss der Betrieb vorher mit dem Kunden Rücksprache halten, sollten die Kosten für die Arbeit beträchtlich, also mehr als zehn bis 15 Prozent höher sein, als im Kostenvoranschlag angegeben.


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