Springe zu: Inhalt | Hauptnavigation | Seitenleiste | Fußzeile
26. Mai 2013 09:26 Uhr | Als Startseite
Neu registrieren
 
Wenn harte Arbeit geschmackvolle Früchte trägt Jedes Haus ein Unikat Voriger Artikel Aktuelle Artikel: Mein Zuhause Nächster Artikel Wenn harte Arbeit geschmackvolle Früchte trägt Jedes Haus ein Unikat
Zuletzt aktualisiert: 12.01.2009 um 10:19 UhrKommentare

Versteigerung als interessante Alternative für Verkäufer

Eine Gesetzesänderung macht's möglich: Im Gegensatz zu einer Zwangsversteigerung kann sich die freiwillige Versteigerung einer Immobilie für den Verkäufer lohnen.

Foto © Reuters

Bisher wurden Häuser und Wohnungen hauptsächlich dann versteigert, wenn ein Eigentümer seine Schulden nicht mehr zurückzahlen konnte. Nach der Devise "Des einen Freud, des anderen Leid" wurden Liegenschaften dabei häufig weit unter ihrem Wert vergeben.

Schlechtes Geschäft. "In Österreich kommen auf diese Weise rund 350 bis 500 Häuser, Wohnungen und Grundstücke pro Monat auf den Markt – in der Steiermark und in Kärnten dürften es jeweils 40 bis 50 pro Monat sein", sagt Asyndrom-Geschäftsführer Gerhard Tiefenthaler, der mit seinem "Versteigerungsführer" seit 15 Jahren einen Überblick über das Angebot liefert. "Der Erwerb eines Hauses um 70 bis 75 Prozent des Verkehrswertes ist dabei keine Seltenheit – und das bei Immobilien in allen Preisklassen." Zwangsversteigerungen sind für Eigentümer in der Regel also ein eher schlechtes Geschäft. Das sollte sich heuer ändern.

Neue Spielvariante Ohne Beteiligung des Gerichts. Die Möglichkeit einer "freiwilligen Feilbietung", bei der der Eigentümer die Regeln bestimmt und sich gegen alle Eventualitäten absichern kann, bestand bisher zwar auch. "Sie war aber im weitesten Sinne totes Recht – an das Gerichtskommissariat gebunden, mit hohen Gebühren belastet und kaum bekannt", erklärt der Kärntner Notar Erfried Bäck aus Spittal an der Drau. Bisher wurde von dieser Möglichkeit in Österreich nur zehn Mal pro Jahr Gebrauch gemacht. Was jetzt anders ist? "Seit 1. Jänner können freiwillige Versteigerungen ohne Beteiligung des Gerichts durchgeführt werden: vom Notar in Zusammenarbeit mit dem Verkäufer, einem Rechtsanwalt, einem Auktionshaus oder einem Makler mit entsprechender Konzession und Vermögenshaftpflichtversicherung." Der Vorteil: "Man erreicht dabei mehr Interessierte auf einmal an als bei einem gewöhnlichen Kaufanbot über einen Immobilientreuhänder. Unter anderem auch deshalb, weil der Versteigerungstermin wie bei einer Zwangsversteigerung in der 'Ediktsdatei' des Justizministeriums veröffentlicht wird."

Die Bedingungen. Die Feilbietungsbedingungen seien jeweils individuell mit dem Kunden auszuarbeiten. "Die Inhalte müssen ähnlich sein wie bei einem Kaufvertrag", sagt Bäck. Die Möglichkeiten für den Anbieter: Man kann Limits festlegen, unter denen nicht verkauft wird und sich auch das Recht vorbehalten, nach abgeschlossener Auktion doch privat an einen Interessenten zu verkaufen. Bei einer Zwangsversteigerung hingegen wird in der Regel nur die Hälfte des Schätzwertes als Mindestgebot festgelegt. Die Kosten für eine freiwillige Feilbietung? "Die Versteigerung selbst ist sicher billiger als ein Kaufvertrag. Hinzu kommen aber noch die Kosten für die Prüfung der Feilbietungsbedingungen, die Veröffentlichung in der Ediktsdatei und die Eintragung ins Grundbuch. Im Gegensatz zu Verlosungen und so genannten Bieterverfahren ist aber kein Kaufvertrag mit dem Meistbietenden nötig."

DANIELA BACHAL

Das Verfahren

In der Praxis müssen bei der freiwilligen Feilbietung Notar und Immobilienmakler eng zusammenarbeiten: Der Notar deckt den rechtlichen Teil bis hin zur Beurkundung und treuhändigen Abwicklung ab, der Makler übernimmt Bewertung und Vermarktung. Damit der durchführende Notar wirklich unparteiisch bleibt, müssen die Feilbietungsbedingungen von einem Dritten erstellt werden.

Wohnen mit Fliesen

Foto: Fliesen Leeb

So vielseitig sind Fliesen

 




Online-Anzeigen-Tool

Inserieren Sie jetzt in nur 6 Schritten Ihre Zeilenanzeige in der Kleinen Zeitung Weiter

Homestorys

Foto: Oliver Wolf

Wie wohnen Sie?

Ein kuscheliges Sofakissen, ein alter Bilderrahmen vom Flohmarkt, nostalgisches Silberbesteck: Zeigen Sie uns Ihr liebstes Möbelstück!

 

Immo & Wohnen-Newsletter

Die neuesten Möbel-Trends für Ihr zu Hause, architektonische Gustostückerln und viel Service rund um Haus und Garten per E-Mail!

 

Sicherheit für Ihr Heim

Fotolia: remar

Schon mit wenigen Maßnahmen an Ihrem Eigenheim können Sie Einbrechern die "Arbeit" erschweren.

 

KLEINE.tv

Mein Zuhause: Wohnen in Alt und Neu

Ein altes und ein neues Haus haben Ruth und Martin nahe Hitzendorf verbu...Bewertet mit 3 Sternen

Sprechstunde

Umbau, Neubau oder Sanierung: Was auch immer Sie von einem Architekten wissen wollen: Schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an die Kammer der Ziviltechniker für Steiermark und Kärnten. Die Antworten werden in regelmäßigen Abständen hier veröffentlicht.

 

Immo-Fotoserien

Homestory: Zu Besuch im Sagmeister-Haus 

Homestory: Zu Besuch im Sagmeister-Haus

 

Der Maler-Guide

istock
 


Seitenübersicht

Zum Seitenanfang