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Zuletzt aktualisiert: 09.04.2008 um 10:55 Uhr

Teures Wohnen: Kärntner AK fordert Mieter-Entlastung

Die AK Kärnten fordert Entlastungen für Mieter durch Betriebskosten-Änderungen und Senkung von Maklerprovisionen.

Die Arbeiterkammer Kärnten fordert am Mittwoch in einer Aussendung Entlastungen für Mieter durch Änderungen bei den Betriebskosten und Senkung der Maklerprovisionen. Der Beschluss der Landesregierung, für die Wohnbeihilfe jetzt auch die Betriebskosten zu berücksichtigen, sei zwar ein Schritt in die richtige Richtung, sagt AK-Präsident Günther Goach. Dieser Schritt reiche aber nicht aus. Goach verlangt weitere Maßnahmen.

Fast die Hälfte fürs Wohnen. Die hohen Wohnkosten stellen für Haushalte eine immer größere Belastung dar. Viele müssen bereits 40 Prozent und mehr des monatlichen Einkommens fürs Wohnen ausgeben, wobei die Betriebskosten mehr als ein Drittel der Miete ausmachen. Die Arbeiterkammer fordert daher eine Änderung des Betriebskostenkataloges.

Verursacher-Prinzip. ?Mieter sollen nur mehr für jene Kosten aufkommen müssen, die sie auch unmittelbar verursachen, wie Wasser- und Energieverbrauch, Abwasser und Müllentsorgung“, fordert die Leiterin des AK-Konsumentenschutzes, Josefine Traunik. Kosten wie Grundsteuer, Versicherungsprämien und Verwaltungsauslagen sollten hingegen aus dem Betriebskostenkatalog gestrichen und nicht mehr vom Mieter, sondern vom Vermieter getragen werden. ?Diese Kosten erwachsen ja dem Eigentümer unabhängig davon, ob er ein Grundstück oder eine Wohnung vermietet oder nicht und sind daher immer aus seinem Vermögen zu tragen“, sagt Traunig.

Maklerprovisionen. Einen weiteren Kritikpunkt sieht die AK in den hohen Einstiegskosten bei Mietverträgen. ?Derzeit können Immobilienmakler drei Bruttomonatsmieten als Provision vereinbaren. Damit müssen die meisten Mieter weit über 1.000 Euro aufbringen, um überhaupt in den Genuss eines Mietvertrages zu gelangen“, betont TRAUNIK.

Keine Vergebührung. Die Arbeiterkammer fordert daher eine Senkung der Maklerprovisionen für alle Wohnungen auf zwei Nettomonatsmieten, die von Mieter und Vermieter je zur Hälfte aufgebracht werden müssen. Im Zuge der Einstiegskostensenkung will die AK auch eine Abschaffung der Vergebührung von Mietverträgen erreichen.


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