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Zuletzt aktualisiert: 05.01.2011 um 11:57 Uhr

Mieten ohne böse Überraschung

Damit beim Abschluss Ihres Mietvertrags und während der Mietdauer nichts schief geht: Unser praktischer Leitfaden zum Thema "Mietrecht" mit allen Feinheiten von Kosten, Rechten und Pflichten, über Schäden bis hin zur Kündigung.

Damit nach der Unterschrift nicht das böse Erwachen kommt ...

Foto © m&s Fotodesign - Fotolia.comDamit nach der Unterschrift nicht das böse Erwachen kommt ...

Sie fallen aus allen Wolken. In Ihrer neuen Bleibe fühlen Sie sich nicht wohl, schon nach ein paar Monaten möchten Sie die Wohnung wieder kündigen. Der Vermieter besteht - zu Recht - darauf, dass Sie erst nach Ablauf eines Jahres kündigen können.

Böse Überraschung

Sie haben knapp kalkuliert. Ihre neue Wohnung können Sie sich gerade noch leisten. Dann die böse Überraschung: Die Miete fällt wesentlich höher aus, als angenommen. Sie kramen Ihren Mietvertrag heraus und fragen nach: In Ihrem Mietvertrag ist ein Pauschalbetrag angegeben, der Anteil der monatlichen Betriebs- und Heizkosten ist nicht extra ausgewiesen. Deshalb ist Ihnen auch nicht aufgefallen, dass dieser monatliche Betrag unrealistisch niedrig angenommen wurde. Betriebs- und Heizkosten fallen nun in Wirklichkeit wesentlich höher aus, die Miete erhöht sich beträchtlich.

So etwas soll Ihnen nicht passieren. Damit beim Mieten und Kündigen einer Wohnung nichts schief gehen kann, haben wir in Kooperation mit den Mietrechtsexperten vom Mieterschutzverbund Österreichs einen kompakten und verständlichen Leitfaden für Sie zusammengestellt. Es geht um Ihr Recht - lesen Sie, worauf Sie achten sollten, wenn Sie eine Wohnung mieten bzw. Ihre Wohnung kündigen möchten.


In Kooperation ...

... mit dem Mieterschutzverband Österreichs

Landesverein Steiermark
(0316)38 48 30
Landesverein Kärnten
(0463)51 30 92
office@mieterschutz-steiermark.at

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