Worauf achten beim Mietvertrag?
Vollständigkeit des Mietvertrags
Bevor Sie den Ihnen vorgelegten Mietvertrag unterfertigen ist es, gleich wie beim Mietanbot wichtig, diesen sorgfältig durchzulesen. Zunächst ist es entscheidend, ob alle Punkte, die im Mietanbot angeführt oder separat vereinbart wurden, im Mietvertrag zu finden sind. Dies ist deshalb so wichtig, da fast alle Mietverträge zum Schluss eine Vereinbarung enthalten, dass es zu diesem Mietvertrag keine mündlichen Nebenabreden gibt und mit Unterfertigung des Mietvertrages erlöschen.
Kündigungsmöglichkeit
Bei Abschluss eines befristeten Mietverhältnisses muss Ihnen bewusst sein, dass Sie erst nach Ablauf eines Jahres die Möglichkeit besitzen unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende des Kalendermonatsletzten das Mietverhältnis aufzukündigen. Möchten Sie sich aber Ihre Flexibilität bewahren, muss eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit ausdrücklich vereinbart werden.
Zustand der Wohnung
Häufig werden von Mietern jene Passagen, die den Zustand der Wohnung bei der Anmietung beschreiben und deren Erhaltung im Inneren betreffen, überlesen. In fast allen Verträgen wird der Zustand der Wohnung als gut und ordnungsgemäß beschrieben und zwar auch dann, wenn Schäden vorhanden sind. In diesem Fall raten wir Ihnen bei der Wohnungsübernahme alle Schäden genau anzuführen und dem Vermieter oder Hausverwalter schriftlich bekannt zu geben.
Ratsam ist darüber hinaus auch die gesamte Wohnung und auch das in der Wohnung vorhandene Inventar bei Einzug genau zu fotografieren, um den Zustand bei Bezug der Wohnung festzuhalten. Dies kann für Sie bei einem späteren Auszug aus der Wohnung von Vorteil sein und zwar dann, wenn Ihnen Schäden bei der Kautionsabrechnung angerechnet werden sollten, die schon bei Bezug der Wohnung vorhanden waren.
Wartungs-, Instandhaltungs, Erneuerungspflicht
Oft verpflichtet sich der Mieter auch im Mietvertrag die Wohnung im Inneren zu erhalten, was in vielen Bereichen auch zulässig ist. Problematisch können aber mietvertragliche Regelungen dann werden, wenn der Mieter nicht nur eine Wartungspflicht, sondern auch eine Instandhaltungspflicht und Erneuerungspflicht übernimmt - zum Beispiel für die Heiztherme oder den Boiler. Solche Regelungen führen meist zu Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien und ist es auch hier ratsam, von vornherein genaue Regelungen zu treffen.
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