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Zuletzt aktualisiert: 28.02.2008 um 11:48 Uhr

Autofahrer aufgepasst: Nun werden Verkehrsstrafen EU-weit eingetrieben

Ab 1. März müssen österreichische Autofahrer damit rechnen, dass Verkehrsübertretungen in einem EU-Land, auch von österreichischen Behörden kassiert werden können, das Spezialabkommen mit Deutschland bleibt allerdings aufrecht.

Vorsicht ist geboten, auch in Italien

Foto © ReutersVorsicht ist geboten, auch in Italien

Mit einem Jahr Verspätung tritt in Österreich der schon seit einem Jahr geltende EU-Rahmenbeschluss im nationalen Recht in Kraft, teilte der ARBÖ am Donnerstag in einer Aussendung mit: "Wichtig dabei ist zu wissen, dass das mit Deutschland geltende Amts- und Rechtshilfeabkommen weiterhin gilt. Konkret bedeutet dies, dass in Deutschland schon Verkehrsstrafen ab 25 Euro daheim eingetrieben werden können", sagte Herbert Grundtner, geschäftsführender Vizepräsident des ARBÖ. In allen anderen EU-Staaten betrifft das Verkehrsstrafen ab 70 Euro.

Alles anders. Bisher war es so, dass die aus EU-Staaten kommenden Zahlungsaufforderungen wegen Verkehrsdelikten (meist Temposünden) von den heimischen Behörden nicht eingetrieben werden durften. Manche Staaten, etwa Italien, schickten bisher den Österreichern private Inkassobüros auf den Hals, wenn Parkstrafen oder Mauten nicht oder nicht ausreichend bezahlt worden waren, so der ARBÖ. Bisher gab es aber dafür keine rechtliche Grundlage, diese offenen Rechnungen im Falle des Falles auch in Österreich eintreiben zu dürfen.

Rechtsmittel möglich. Betroffene Verkehrssünder können entscheiden, ob sie die Strafe bezahlen oder dagegen ein Rechtsmittel ergreifen wollen. Zu einer Vollstreckung durch die heimische Behörde kommt es erst dann, wenn nicht bezahlt wurde und die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist oder wenn man durch alle Instanzen hindurch erfolglos dagegen gekämpft hat. Der ARBÖ rät: Wer aus dem Ausland ein Schreiben in ausländischer Sprache erhält, kann auf der Website des österreichischen Außenministeriums nützliche, länderspezifische Adressen der österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland finden.

Hilfestellung. "Österreichs Behörden im Ausland sind ja verpflichtet, jene Österreicher zu unterstützten, die mit ausländischen Behörden Probleme haben", erklärte Grundtner. Den seit März 2007 geltenden EU-Rahmenbeschluss müssen alle EU-Staaten umsetzen.


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