Zahlungsaufforderungen für Verkehrsdelikte in Italien nicht ignorieren
Private Firmen kassieren im Auftrag der Behörde - laut ÖAMTC vor allem deshalb, weil "Mitarbeiter italienischer Behörden heillos überfordert sind".

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Österreichische Autofahrer sollten Zahlungsaufforderungen für Verkehrsstrafen, die in Italien ausgefasst wurden, nicht ignorieren, selbst wenn sie, was seltsam scheinen mag, von einer privaten italienischen Firma kommen. Das rät der ÖAMTC angesichts der bevorstehenden Haupturlaubssaison.
Fehler passieren
Laut EMO kommt es immer wieder zu Fehlern. "Die Polizei übermittelt z.B. die Kennzeichen falsch oder es wird versucht, bereits verjährte Strafen einzutreiben", kritisiert Verene Hirtler.
"Total überfordert". "Hintergrund, der für uns etwas befremdlichen Vorgehensweise ist die heillose Überforderung der Mitarbeiter italienischer Behörden", erklärte die ÖAMTC-Juristin Verena Hirtler am Donnerstag in einer Aussendung. Daher habe die italienische Polizei eine private Firma namens EMO (European Municipality Outsourcing) beauftragt, Zahlungsaufforderungen an ausländische Verkehrssünder zu senden, noch bevor die offizielle Zustellung über den Amtsweg erfolgt.
"Erste Aufforderung". "Wenn man so will, ist das eine erste Einladung zur Zahlung. Kommt der österreichische Autofahrer dieser nicht nach, folgen noch ein, zwei Aufforderungen von EMO", erläuterte Hirtler. Erst wenn man diesen Aufforderungen zur Zahlung nicht nachkommt, wird der Strafbescheid offiziell in Österreich zugestellt. In absehbarer Zeit kann dieser Strafbescheid von den heimischen Behörden zwangsweise eingetrieben werden.
"Grundsätzlich seriös". Grundsätzlich seien die Zahlungsaufforderungen seriös, heißt es
beim ÖAMTC. Das Schreiben von der Firma ist in deutscher Sprache
verfasst. Die Strafhöhe entspricht dem italienischen "Codice della
Strada". Lediglich Zustellgebühren fallen an, die mit jedem Schreiben
höher werden. "Wenn man die Verkehrsübertretung in Italien begangen
hat, ist es ratsam, nach der ersten Aufforderung zu zahlen, um
höheren Strafen zu entgehen", erläuterte die ÖAMTC-Juristin.
Features
Fakten
Fühlt man sich unschuldig bestraft, tritt man am besten gleich mit der Firma in Kontakt: Es gibt eine Hotline, bei der man deutschsprachig betreut wird. Wenn man ein E-Mail schickt, sollten mögliche Entlastungsbeweise gleich mitgesandt werden.













