Bei Autofahrern wird kassiert
Ab 1. November geltende Neuerungen bringen versteckte Mehrkosten in das Leben der Autofahrer. Verkehrsexperten hegen Zweifel an Sinnhaftigkeit einiger Punkte.

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Nicht alles, was vom Gesetzgeber als "sinnvolle Neuerung" vorgeschrieben wird, hält der kritischen Prüfung durch Verkehrsexperten und Vertreter der Autofahrerklubs stand. So meldet Thomas Jank, Landesgeschäftsführer des ARBÖ, "ernsthafte Zweifel", wie er sagt, an der Notwendigkeit von Gangwechselanzeigen an. "Das Ziel des Gesetzgebers ist es, den Autofahrern einen Kraftstoff sparenden Fahrstil anzugewöhnen. Darüber, ob dies durch eine Verordnung erreichbar ist, lässt sich trefflich streiten", so Jank.
Unbestritten bleiben hingegen Befürchtungen von versteckten Mehrkosten beim Neuwagenkauf. Ähnlich gelagert sind die Bedenken Janks beim Thema "Neureifenpickerl". "Die Angabe der Grundwerte hat eine begrenzte Aussagekraft für den Käufer. Damit ist der Wert des Aufkleberinhaltes nicht optimal", so Jank.
Im Schlepptau der Anhebung von Grenzwerten bei Anonymverfügungen befürchten sowohl ARBÖ als auch ÖAMTC eine schleichende Erhöhung der Strafsätze bei Verkehrsdelikten.
Features
REIFENDRUCKSYSTEM
Elektronische Kontrolle: Alle ab 1. November angemeldeten Neuwagen müssen mit einem elektronischen Überwachungssystem für den Reifendruck ausgestattet sein. "Eine sehr sinnvolle Neuerung für mehr Verkehrssicherheit", urteilt ARBÖ-Experte Thomas Jank. Viele Autofahrer seien mit zu wenig Reifendruck unterwegs. Die Gefahr: ein Reifenplatzer.
REIFENPICKERL
Viel Aufwand, wenig Wert: Konsumentenschützer und Vertreter der Autofahrerklubs attestieren dem vorgeschriebenen "Güteklassekleber" für Neureifen wenig Aussagekraft und damit wenig Mehrwert für den Käufer. Das "Pickerl" ist eine "Erfindung" der EU und muss zum Beispiel bei Wasch-maschinen, Wäschetrockner und vielen anderen Geräten bereits seit längerer Zeit angebracht sein. Ziel: Energieeffizienz sowie aktiver Umweltschutz.
GANGANZEIGE
Gleiten statt hetzen: Die Gangwechsel-Anzeige soll helfen, den Fahrstil möglichst sprit- und damit umweltschonend anzulegen. Fast alle führenden Autohersteller haben die Systeme bereits seit einigen Jahren in ihren Standard-Aus-stattungspaketen integriert. Die Mehrkosten werden, so Kritiker, meist gut versteckt, auf die Käufer übertragen.
ANONYMVERFÜGUNG
Deutlich höhere Strafen: Der Rahmen für Organstrafmandate steigt von bisher 36 auf 200 Euro. Anonymverfügungen durften bisher nur bei Strafen, bis zu 220 Euro verschickt werden. Künftig gelten als Obergrenze 500 Euro. An den Strafsätzen ändert sich - zumindest vorerst - nichts. "Unter dem Deckmantel der Verwaltungsvereinfachung wird ein weiterer Griff in die Taschen der ohnehin schon geschröpften Autofahrer vorbereitet", kritisiert ARBÖ-Experte Thomas Jank.













