1. November bringt zahlreiche Neuerungen für Autofahrer
Mehr als nur Winterreifenpflicht: Ab 1. November brauchen neue Pkw einen Gangwechselanzeiger und ein System, das den Reifendruck kontrolliert.

Foto © Fotolia/Uwe AnnasAuch der Reifendruck muss künftig von einem System kontrolliert werden
Mit 1. November kommen einige Neuerungen auf heimische Autofahrer zu. Gut, die Sache mit der Winterreifenpflicht, die von 1. November bis 15. April bei winterlichen Fahrverhältnissen gilt, hat sich unter heimischen Autofahrern schon herumgesprochen. Auch, dass Neureifen ein "Pickerl" brauchen, das Rollwiderstand, Bremsverhalten und Geräuschpegel angibt.
Dazu kommt ab Donnerstag, dass neu typisierte Pkw mit Handschaltgetriebe einen sogenannten Gangwechselanzeiger aufweisen müssen. Dies ist eine elektronische Anzeige, die je nach Drehzahl oder Drehmoment dem Fahrer anzeigt, wann zu schalten ist. "Das hilft, Kraftstoff zu sparen", sagt ÖAMTC-Experte Friedrich Eppel. Zudem brauchen Neuwagen ab Donnerstag auch ein System, das den Reifendruck kontrolliert und bei zu geringem Druck Alarm schlägt. Viele Autos seien laut Eppel mit falschem, meist zu niedrigem Luftdruck unterwegs, was den Treibstoffverbrauch und vor allem das Risiko eines Reifenplatzers erhöhe.
Regierung mit Straßenpaket
Im Ministerrat wurde am Dienstag zudem ein "Straßenpaket" beschlossen. Eckpunkte: Winterreifenpflicht gilt künftig auch für Micro-Cars (vulgo Moped-Autos). Wer den L17-Führerschein beantragt, muss dies bald nicht mehr bei der Behörde beantragen. Es wird auch eine Datenbank für §57a-Begutachtungen (Pickerl-Überprüfung) geschaffen. Und für selbstständige Kraftfahrer, wie etwa Paketzusteller, gelten künftig die gleichen (strengeren) Lenkzeiten wie für angestellte Kraftfahrer.













