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Zuletzt aktualisiert: 25.09.2012 um 06:01 UhrKommentare

Section Control blitzt auch falsch

Seit einem Jahr ist die Section Control im Plabutschtunnel "scharf". Bei Fahrzeugen mit Anhänger passieren aber regelmäßig Fehler.

Plabutschtunnel: Nicht jeder, der eine Strafe erhält, war zu schnell

Foto © EderPlabutschtunnel: Nicht jeder, der eine Strafe erhält, war zu schnell

Es fällt zwar in die Kategorie "Tücken der Technik", sorgt bei Autofahrern aber dennoch für böses Blut: Die Section Control im Grazer Plabutschtunnel kann nicht zwischen Fahrzeugen mit leichtem oder schwerem Anhänger unterscheiden.

Die Folge: Zum Teil ungerechtfertigt ausgestellte Verkehrsstrafen, da für die beiden Gewichtsklassen unterschiedliche Geschwindigkeitsbeschränkungen im Tunnel gelten. Fahrzeuge mit leichtem Anhänger (bis 750 Kilo) dürfen mit maximal 100km/h durch den Tunnel fahren; für Kraftwagenzüge, deren Gesamtgewicht (Zugfahrzeug und Anhänger) mehr als 3,5 Tonnen beträgt, oder bei denen das höchstzulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht höher ist als das Eigengewicht des Zugfahrzeugs, gilt dagegen Tempolimit 80km/h. Die Radarkameras der Anlage, die zu den modernsten Europas zählt, erkennen den Unterschied allerdings nicht immer. Für Autofahrer kann das trotz korrektem Tempo teuer werden.

In der Landesverkehrsabteilung weiß man um das Problem und versucht, mittels manueller Nachkontrolle der Fotos aus der Radarkamera Fehlanzeigen zu vermeiden. "In fraglichen Fällen machen wir eine Zulassungsabfrage bevor wir die Strafanzeige verschicken", erklärt Oberst Wolfgang Staudacher das zeitaufwendige Prozedere.

Einspruch erspart Strafe

Verkompliziert wird es durch den Umstand, dass es bei größeren Anhängern eine gewisse Bandbreite bei der Zulassung des höchstzulässigen Gesamtgewichts gibt. Je nach persönlichem Bedarf kann man denselben Hängertyp beispielsweise auf 1000 oder 2000 Kilo typisieren lassen - und fällt damit unter Umständen in unterschiedliche Tempolimits. Tatsächlich melden sich täglich ein bis zwei Anrufe von betroffenen Lenkern bei der Rechtsabteilung des ÖAMTC. Ihnen rät man, die Strafverfügung zu beeinspruchen. Durch Vorlage der Zulassungsscheine kann man sich binnen der vorgesehenen Fristen freibeweisen.

Grundsätzlich habe sich die Einführung der Section Control im Plabutschtunnel vor knapp einem Jahr aber bewährt, zieht Asfinag-Geschäftsführer Rainer Kienreich zufrieden Bilanz: "Die Leute fahren deutlich langsamer und disziplinierter." Ein Kuriosum können sich die Experten bei Polizei und Asfinag aber nicht erklären: Drei Viertel der rund 600 Geschwindigkeitsübertretungen pro Tag passieren in Fahrtrichtung Süden, nur ein Viertel Richtung Norden.

KLAUS HÖFLER

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