Neue Pflichten und Rechte für Fahrradfahrer
Eigene Fahrradstraßen und ein Telefonierverbot am Drahtesel könnten bereits in der Zweiradsaison 2013, also im Frühjahr, spruchreif sein.

Foto © KLZ/Traussnig
Radfahrer sind in Österreich am Vormarsch. Immer mehr zurückgelegte Kilometer und eine ständig steigende Anzahl an Drahteseln setzen natürlich auch eine ständige Erweiterung adäquater und vor allem sicherer Verkehrsflächen voraus. Verkehrsministerin Doris Bures (S) gab nun bekannt, ein frisch geschnürtes Fahrrad-Paket mit allerlei Neuerungen (Stichwort "Rechte & Pflichten") in die Straßenverkehrsordnung (StVO) zu implementieren. Sollte der Koalitionspartner mitspielen, könnte das Gesetz noch vor der Zweiradsaison 2013, also im Frühjahr, in Kraft treten.
Einführung von Fahrradstraßen
Im Paket verpackt sind etwa Neuerungen wie die Einführung von Fahrradstraßen und sogenannter Begegnungszonen, die Flexibilisierung der Radwegebenutzungspflicht sowie ein Telefonierverbot am Rad. Eine Senkung der Promillegrenze von derzeit 0,8 auf 0,5 ist nicht vorgesehen, "da Alkoholisierung im Zusammenhang mit Fahrradunfällen keine statistische Relevanz" habe. Allerdings sei diese Entscheidung genauso wenig in Stein gemeißelt wie die Höhe der Strafe beim Telefonieren (50 Euro).
Die Novelle ist laut Bures deswegen notwendig geworden, weil "immer mehr Menschen ihre Wege umweltfreundlich und gesundheitsbewusst mit dem Rad zurücklegen". Die Statistik widerspricht nicht: Derzeit gibt es in Österreich sieben Millionen Fahrräder, Tendenz steigend. Der Radverkehrsanteil ist zwischen 2006 und 2011 um 40 Prozent gestiegen. Bures: "Mir geht es um ein friedliches, gleichberechtigtes und rücksichtsvolles Miteinander im Straßenverkehr - und um die größtmögliche Sicherheit für alle Straßenverkehrsteilnehmer. Dafür brauchen wir ausreichend Raum und klare Regeln."
Keine Nummerntafeln
Eine klare Absage erteilte die Verkehrsministerin den Nummerntafeln für Fahrräder. "Diese wären mit einem enormen bürokratischen Aufwand bei gleichzeitig geringem Nutzen verbunden", so Bures. Laut Berechnungen würde allein die Registrierung des derzeitigen landesweiten Radbestandes (sieben Millionen) 1.000 Beamte ein ganzes Jahr beschäftigen und 2,1 Millionen Euro kosten.
Fahrradstraßen
Fahrradstraßen sind Straßen oder auch nur Straßenabschnitte, die den Fußgängern und Radfahrern vorbehalten sind. Autos sind hier nur ausnahmsweise - etwa für Zu- und Abfahren erlaubt.
Begegnungszonen
Begegnungszonen sind Bereiche, die von Fahrzeugen und Fußgängern gleichberechtigt im Mischverkehr genutzt werden können. Vorrang haben grundsätzlich die schwächsten Verkehrsteilnehmer. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h.
Radwegebenutzungspflicht
Ausnahmen von der Radwegebenutzungspflicht sollen gesetzlich ermöglicht werden. Dort, wo es die Sicherheit erlaubt, sollen sich zum Beispiel schnelle Radfahrer in den Autoverkehr einreihen dürfen - auch wenn es daneben einen Radweg gibt. Das würde - so die Meinung der Experten - auch die oftmals bedrängte Situation am Radweg entschärfen.














