Graz muss zahlreiche Ortstafeln verrücken
Verbaut, nicht richtig verordnet oder falsch aufgestellt: Die Stadt muss an 25 Ortseinfahrten Korrekturen vornehmen.

Foto © FuchsOrtstafeln müssen verrückt werden
Eine falsch aufgestellte Ortstafel in der Kärntner Straße hat rein rechtlich die Tempolimits in weiten Teilen von Graz aufgehoben: Das ist Rechtsanwalt Christoph Rappold aufgefallen, sein Mandant musste für eine Geschwindigkeitsübertretung in einer 30er-Zone - sechs Kilometer (!) von der Ortseinfahrt entfernt - keine Strafe zahlen (wir berichteten).
Denn: "Bei einer Abweichung von bereits 12 Metern zwischen Verordnung und Aufstellungsort des Straßenverkehrszeichens liegt ein Kundmachungsmangel vor", erläutert der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS). Der besagte Mangel würde bewirken, dass Verkehrszeichen beziehungsweise Verordnung nicht rechtswirksam sind. Folglich "unterliegt das Nichtbeachten keiner Sanktion". Anders gesagt: Raser, die berufen, gehen straffrei aus. Dies sei freilich kein alltäglicher Fall, räumt UVS-Leiter Gerhard Gödl ein. Anwalt Rappold wittert indes weitere Kundmachungsmängel im Stadtgebiet.
Mit dieser Einschätzung ist der Anwalt nicht alleine: Die Verantwortlichen haben mittlerweile sämtliche 58 Stadteinfahrten unter die Lupe genommen. Offiziell deshalb, da sich das Stadtgebiet durch Verbauung wandelt. Fazit: 25 Korrekturen sind notwendig.
In zwei Fällen (Kärntner Straße und Thalerseestraße) können die Tafeln stehen bleiben, die Verordnungen werden aber überholt. An fünf anderen Standorten (beispielsweise in St. Peter) muss man die Schilder verrücken.
In weiteren 14 Fällen - die Liste reicht vom Himmelreichweg bis zum Ursprungweg - macht es die Verbauung notwendig, die Verkehrszeichen umzustellen. Manche Verkehrszeichen sind mittlerweile auch hinfällig geworden.
An vier Standorten sind schließlich neue Ortsanfang-/Ortsende-Tafeln anzubringen, da sie fehlen beziehungsweise wie im Bereich Seiersbergstraße in den Unterlagen nicht registriert sind. Die Korrekturen werden laut Magistrat im Laufe des Sommers vorgenommen.













