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Zuletzt aktualisiert: 30.01.2012 um 17:05 UhrKommentare

Zeitplan für Porsche-Übernahme durch VW steht

Schon am 14. Februar soll es eine Sondersitzung des VW-Aufsichtsrats geben - der Klägeranwalt droht unterdessen mit einer Pfändung der Porsche-Aktien.

Foto © AP

Bei der Übernahme des Sportwagenherstellers Porsche durch den Volkswagen-Konzern ist einem "Spiegel"-Bericht zufolge nun der Zeitplan festgelegt: Schon am 14. Februar solle der Aufsichtsrat des Konzerns in einer Sondersitzung über das Modell informiert werden, berichtete das Magazin am Sonntag. Dem deutschen Finanzministerium liege der Entwurf bereits vor. VW müsse dabei nicht wie ursprünglich erwartet eine Milliarde Euro Steuern zahlen, sondern allenfalls einen niedrigen dreistelligen Millionenbetrag.

Porsche wird "eingebracht"

VW übernimmt Porsche dem Bericht zufolge nicht direkt. Der Sportwagenhersteller wird demnach in die VW AG "eingebracht". Die Beteiligung werde in einer Zwischenholding gehalten. VW müsse 3,9 Milliarden Euro plus Steuern zahlen, womit der Konzern dann insgesamt gut acht Milliarden Euro für die Übernahme ausgegeben habe, berichtete der "Spiegel". VW lasse sich auch garantieren, keinerlei Risiken zu übernehmen, die Porsche aus den Schadensersatzklagen von Banken und Fonds drohten. Diese forderten insgesamt fünf Milliarden Euro, weil Porsche beim Einstieg bei VW die Anleger getäuscht habe.

Investoren wollen eine Übernahme von Porsche durch Volkswagen mit juristischen Mitteln verhindern. Eine solche Transaktion werde er mit Hilfe eines Arrest-Antrags zu verhindern versuchen, sagte der Münchner Anwalt Franz Braun, der internationale Investoren gegen die Porsche Holding als Obergesellschaft des Sportwagenbauers vertritt, der "Süddeutschen Zeitung" (Samstagausgabe). "Wenn die Holding die Anteile an der Porsche AG an VW oder eine Zwischenholding veräußert, würde ich den Arrest durch Pfändung der Aktien der Porsche AG vollziehen lassen", sagt Braun. Seine Argumentation: Ohne die Beteiligungen könnte es für seine Mandanten schwieriger werden, ihre Schadenersatzansprüche gegen die Holding durchzusetzen.

Brauns Mandanten und andere Kläger fordern in mehreren Verfahren Milliarden-Schadenersatz für ihre Kursverluste beim gescheiterten Übernahmeversuch von VW durch Porsche 2008. Wegen der Klagerisiken ist VW von seinem ursprünglichen Vorhaben abgerückt, mit der Porsche Holding zu fusionieren. Nun ist von einem "Plan B" die Rede, die Anteile der Sportwagen-Tochter Porsche AG steuergünstig auf eine Zwischenholding zu übertragen. VW hat diese Pläne bisher nicht bestätigt.

Die angedrohte Pfändung der Aktien werde bei Volkswagen als "juristischer Unsinn" gewertet, berichtete die Zeitung unter Berufung auf VW-Kreise. Die Porsche Holding habe mit ihren 50,7 Prozent an Volkswagen und einem möglichen Verkaufserlös für die Anteile an der Porsche AG genügend Mittel für etwaige Schadenersatzzahlungen. Ein VW-Sprecher wollte sich nicht zum weiteren Vorgehen in Sachen Porsche äußern. "Die Prüfung hält an", sagt der Sprecher der Zeitung nur. Er bekräftigte, die Anteile sollten "möglichst zeitnah und zu wirtschaftlich sinnvollen Bedingungen" übertragen werden.

Die Vorgeschichte

Ursprünglich wollte Porsche VW schlucken und kaufte sich seit 2005 bei den Wolfsburgern in Trippelschritten ein. Parallel sicherten sich die Stuttgarter mit Optionen ab. Als Porsche 2008 seine Karten auf den Tisch legte und die geplante Beherrschung von VW ankündigte, explodierte der Markt mit VW-Stimmrechten. Investoren, die auf dem falschen Fuß erwischt wurden, verbuchten hohe Verluste. Porsche verdiente zwischenzeitlich glänzend an seinen Optionsgeschäften, musste im Zuge der Finanzkrise den Übernahmeversuch aber abblasen, da das Geld ausging. Volkswagen drehte den Spieß um und kaufte Mitte 2009 für mehrere Milliarden knapp die Hälfte des nicht börsennotierten Fahrzeuggeschäfts der Porsche AG. Die börsennotierte Porsche Holding kontrolliert seither jedoch etwas mehr als die Hälfte der VW-Stammaktien.

Im vergangenen Jahr verklagten mehrere Investoren Porsche dann erstmals vor deutschen Gerichten, nachdem Porsche nicht auf ihre Güteanträge eingegangen war. Sie machen geltend, Porsche und sein damaliges Management habe sie falsch informiert. Vor dem Landgericht Braunschweig sind inzwischen Forderungen von 2,1 Milliarden Euro anhängig, vor dem Landgericht Stuttgart in Höhe auf zwei Milliarden Euro.


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