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Zuletzt aktualisiert: 21.12.2011 um 13:20 UhrKommentare

Inntal-Fahrverbot gekippt

Das Fahrverbot für Lastkraftwagen auf der Inntalautobahn ist mit dem freien Warenverkehr nicht vereinbar, urteilte der Europäische Gerichtshof.

Foto ©

Der Europäische Gerichtshof hat erneut das sektorale Lkw-Fahrverbot auf der Inntalautobahn in Tirol gekippt. Das Fahrverbot für Lastkraftwagen, die bestimmte Güter befördern, sei mit dem in der EU geltenden freien Warenverkehr nicht vereinbar, urteilten die EU-Richter am Mittwoch in Luxemburg. Die österreichischen Behörden hätten nämlich nicht nachgewiesen, dass die von der EU-Kommission verlangten Alternativen ungeeignet wären.

Die sektoralen Fahrverbote auf Teilen der Inntalautobahn in Tirol sind vom Europäischen Gerichtshof bereits 2005 für EU-rechtswidrig erklärt worden. Damals hatten die EU-Richter die Durchführung als "unverhältnismäßig" verurteilt, wenngleich aus Gründen des Umweltschutzes eine Behinderung des freien Handels grundsätzlich gerechtfertigt sein könne. Die EU-Kommission hatte kritisiert, Österreich keine geeignete Alternative zum Transport auf der Straße nachgewiesen.

Österreich hätte Alternativen prüfen müssen

Der Europäische Gerichtshof hält grundsätzlich eine Beschränkung des Warenverkehrs für den Umweltschutz für geeignet und erforderlich. Die österreichische Regelung trage tatsächlich zum Schutz der Umwelt bei, da damit die Schadstoffemissionen reduziert würden und dies zu einer Verbesserung der Luftqualität im Inntal führe, heißt es in dem Urteil.

Österreich habe aber den freien Warenverkehr dadurch unverhältnismäßig beschränkt, indem es ein sektorales Fahrverbot erlassen habe, ohne weniger einschränkende Maßnahmen ausreichend zu prüfen, stellten die EU-Richter fest. Die EU-Staaten müssten vor Erlass einer so radikalen Maßnahme sorgfältig prüfen, ob sie nicht auf Maßnahmen zurückgreifen könnten, die den freien Verkehr weniger beschränken.

Insbesondere könnte die von der EU-Kommission vorgeschlagene Lösung ebenso wirksam sein, wonach ein Fahrverbot für Lastkraftwagen bestimmter umweltverschmutzender Euro-Klassen auf anderer Klassen ausgeweitet würde. Die Euro-Normen würden die tatsächlichen Emissionen von Fahrzeugen in Bezug auf die Stickstoffoxide zuverlässig wiedergeben.

Der EuGH widerspricht außerdem der Argumentation der österreichischen Regierung, wonach ein ständiges Tempolimit von 100 km/h in der Praxis nicht befolgt würde. Österreich wäre verpflichtet, die Befolgung dieser Geschwindigkeitsbegrenzung durch Sanktionen zu gewährleisten. Daher weise auch diese von der EU-Kommission vorgeschlagene Lösung ein Potenzial zur Schadstoffreduktion auf, das Österreich nicht ausreichend berücksichtigt habe.

Die Inntalautobahn (A 12) sei einer der wichtigsten Verbindungswege zwischen Süddeutschland und Norditalien, stellt der EuGH fest. Tirol hat 2003 zunächst ein Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen erlassen, die bestimmte Güter wie Abfälle, Steine, Erden, Kraftfahrzeuge, Rundholz und Getreide auf dem 46 Kilometer langen Streckenabschnitt beförderten. 2005 hob der Europäische Gerichtshof das Fahrverbot auf.

Danach ergriff Tirol schrittweise neue Maßnahmen, unter anderem ein variables Tempolimit und ein Fahrverbot für Lastkraftwagen bestimmter Euro-Klassen. Da sich die Luftqualität nicht verbesserte, erließ Tirol erneut ein Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen die bestimmte Güter befördern, diesmal auf einem 84 Kilometer langen Autobahnabschnitt.


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