Achtung: Neue Vignette ist ab morgen Pflicht
Ab dem 1. Februar muss die neue petrolfarbene Vignette geklebt sein. Wer ohne Mautpickerl erwischt wird, dem droht eine Strafe von mindestens 120 Euro.

Foto © ÖAMTC
Aufgepasst, ab morgen Mittwoch, dem 1. Februar, gilt die neue petrolfarbene Vignette! Wer sie noch nicht besorgt hat, das "Mautpickerl" ist bei 5.500 Asfinag-Vertriebspartnern im In- und Ausland erhältlich. Die Pkw-Jahresvignette 2012 wird 77,80 Euro kosten. Wer das Pickerl schon gekauft hat, bitte nicht vergessen, die Vignette auch am Fahrzeug anzubringen. Denn wer ohne Pickerl unterwegs ist, dem droht eine unverzügliche Ersatzmaut von 120 Euro für mehrspurige Kfz bzw. 65 Euro für einspurige Kfz. Kann man nicht an Ort und Stelle zahlen, droht eine Geldstrafe im Ausmaß von 300 bis 3.000 Euro.
Neben der Jahresvignette wird es wie bisher die Kurzzeit-Varianten (Zwei-Monats- und Zehn-Tages-Vignetten) geben. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben werden die Vignettentarife jährlich an den Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) angepasst und somit für 2012 um 1,7 Prozent angehoben.
Der ÖAMTC gibt Tipps zur Vignette:
Fahrzeugbezogene Pickerln
Vignetten sind fahrzeugbezogen. Deshalb muss das Autobahnpickerl bereits vor Benützung einer vignettenpflichtigen Straße am Fahrzeug angebracht werden.
Wo sie anzubringen ist
Bei Pkw oder Wohnmobilen muss die Vignette an einer von außen gut sichtbaren Stelle auf der Innenseite der Windschutzscheibe aufgeklebt werden. Idealerweise sollte die Scheibe an dieser Stelle sauber und trocken sein und die Scheibentemperatur nicht unter fünf Grad betragen. Nur so ist der richtige Halt gewährleistet. "Bei Motorrädern ist die Vignette an einem nicht oder nur schwer zu entfernenden Teil anzubringen. Darunter sind Motorradteile zu verstehen, die nur unter Zuhilfenahme von Werkzeug entfernt werden können", erklärt die ÖAMTC-Juristin.
Was nicht erlaubt ist
Verboten ist das Verwenden von Folien, Klebebändern oder sonstigen Hilfsmitteln, die einen direkten Kontakt der Vignette mit der Windschutzscheibe verhindern. Das gilt als Vignettenmanipulation und wird bestraft. 240 Euro Strafe - eine doppelte Ersatzmaut - werden kassiert. Auch die Anbringung im Tönungsstreifen an der Scheibe ist nicht erlaubt, da es die Sichtbarkeit von außen beeinträchtigt. Vorsicht bei schief aufgeklebten Vignetten: Keinesfalls herunterreißen, denn Autobahnpickerl verlieren durch die eingearbeiteten Sicherheitsmerkmale beim Ablösen ihre Gültigkeit. Ein vermeintliches Verbot kann ÖAMTC-Juristin Zelenka jedoch entkräften: "Es gibt keine Beschränkung, die vorgibt, wie viele Vignetten gleichzeitig angebracht sein dürfen. Der Verkehrssicherheit wegen sollten es jedoch nicht mehr als zwei sein".
Abschnitt aufbewahren
Den unteren Abschnitt der Vignette sollte man gut aufbewahren: Darauf befindet sich die Seriennummer, die als Kaufnachweis dient. "Kommt es zu einem Windschutzscheibenbruch, garantiert die Trägerfolie eine Erstattung der Vignette" gibt es für ÖAMTC-Mitglieder eine kostenlose Ersatzvignette.
Features
Wo gibt's die Vignette?
Kostenpunkt
Die 2-Monats-Vignette für PKW kostet 23,40 Euro, die 10-Tages-Vignette acht Euro. Für Motorräder kostet die 2-Monats-Vignette 11,70 Euro und die 10-Tages-Vignette 4,60 Euro. Für die Jahresvignette müssen Autofahrer 77,80 Euro bezahlen, Motorradfahrer hingegen 31 Euro.
















-Anzeigen