Ab sofort kommt die falsche Bereifung teuer
Mit dem November hat auf Österreichs Straßen wieder die Winterausrüstungspflicht begonnen. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

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Was genau ist für Österreichs Autofahrer ab heute verpflichtend?
ANTWORT: Es gilt eine Pflicht für witterungsabhängige Winterausrüstung. Das bedeutet, dass bei winterlichen Fahrverhältnissen zwischen 1. November und 15. April des Folgejahres die Autos mit Winterreifen ausgerüstet sein müssen. Die entsprechende gesetzliche Regelung gibt es in Österreich seit Jänner 2008.
Bei welchen Straßenverhältnissen gilt diese Pflicht?
ANTWORT: Sobald sich auf der Fahrbahn Schnee, Matsch oder Eis befinden, müssen an allen vier Rädern Winterreifen angebracht sein. Das gilt auch, wenn Feuchtigkeit auf der Straße zu Glatteis gefriert.
Wie müssen die Winterreifen beschaffen sein?
ANTWORT: Das Profil muss mindestens 4 Millimeter tief sein. Der Mantel ist mit der Bezeichnung "M & S" gekennzeichnet. Erlaubt sind auch Ganzjahresreifen, wenn sie die entsprechende Profiltiefe haben.
Sind auch Sommerreifen mit Schneeketten erlaubt?
ANTWORT: Ja, allerdings nur, wenn nahezu die gesamte Straßenfläche mit Schnee oder Eis bedeckt ist und die Ketten auf beiden Antriebsrädern montiert sind.
Wie hoch sind die Strafen bei Missachtung?
ANTWORT: Der Standardstrafsatz für Fahren bei winterlichen Verhältnissen ohne Winterausrüstung beträgt 35 Euro. Im Falle einer besonderen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer droht ein Verwaltungsstrafverfahren mit bis zu 5000 Euro Strafe. Ist Gefahr im Verzug, kann die Polizei ein falsch bereiftes Fahrzeug aus dem Verkehr ziehen.
Was sind die Konsequenzen bei einem Unfall mit Sommerreifen?
ANTWORT: Ob Verursacher oder nicht: Sofern der Fahrer nicht beweisen kann, dass derselbe Unfall auch mit Winterreifen passiert wäre, trifft ihn laut ÖAMTC zumindest ein Teilverschulden.
Zahlt meine Versicherung in so einem Fall den Schaden?
ANTWORT: Die Haftpflichtversicherung deckt den Schaden des Unfallgegners ab, auch wenn das eigene Auto falsch bereift war. Möglich ist aber, dass sie das Geld auf dem Regressweg rückfordert. Eine Kaskoversicherung könnte die Zahlung wegen Fahrlässigkeit überhaupt verweigern.













