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Zuletzt aktualisiert: 26.10.2011 um 20:47 UhrKommentare

Mit Sicherheit durch den Winter

Die kalte Jahreszeit birgt für alle Verkehrsteilnehmer zahlreiche Gefahren. Es wird Zeit, dass die Kärntner ihre Autos "wintersicher" machen.

Ein "Guckloch" ist zu wenig! Autofahrer sind verpflichtet, die ganze Scheibe von Schnee und Eis zu befreien

Foto © FotoliaEin "Guckloch" ist zu wenig! Autofahrer sind verpflichtet, die ganze Scheibe von Schnee und Eis zu befreien

Der Winter ließ heuer bereits im Oktober zweimal grüßen. Es hat in viele Täler herabgeschneit. Sogar in Villach lag - wenn auch nur für Stunden - eine Schneedecke.

Deshalb sollten eigentlich schon alle Kärntner Winterreifen montiert haben. Zumal die kalte Fahrbahn auch ohne Schnee Gefahren birgt. "Die Gummimischung der Sommerreifen verhärtet sich bei niedrigen Fahrbahntemperaturen und greift nicht mehr richtig", erklären Experten von ARBÖ und ÖAMTC. "Sobald die Lufttemperatur dauerhaft unter sieben Grad bleibt, sind Winterreifen sicherer als Sommerreifen."

Um "wintersicher" zu sein, reicht es für Autofahrer aber nicht, auf die Reifen zu achten. Genauso wichtig ist ein angepasster Fahrstil. Wir haben mit Chefinspektor Johann Zwetti von der Klagenfurter Verkehrspolizei Tipps für einen sicheren Winter zusammengestellt - für Autofahrer genauso wie für Fußgänger. Auch für sie ist der Winter eine besonders gefährliche Jahreszeit.

Sicherheitsformel

Wer nicht weiß, ob er mit den alten Reifen über den Winter kommt, ist mit der Sicherheitsformel "vier mal vier mal vier" gut beraten. Sie besagt: 1. immer vier gleiche Reifen montieren; 2. das Profil muss mindestens vier Millimeter betragen; 3. die Reifen sollten nicht länger als vier Jahre in Gebrauch sein.

Winterreifenpflicht

Von 1. November bis 15. April herrscht Winterreifenpflicht (an allen vier Rädern!) für Autos, Wohnmobile und Busse bis fünf Tonnen - und zwar bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen, wie Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis. Alternativ können Schneeketten an zwei Antriebsrädern montiert sein.

Gefährliches Glatteis

Bei Wind oder in Verbindung mit feuchtem Wetter herrscht auf Brücken bereits ab vier Grad plus Glatteisgefahr. Es gilt, die Geschwindigkeit zu reduzieren und den Sicherheitsabstand zu vergrößern. Kommt ein Auto ins Schleudern, heißt es: zuerst Kupplung treten, dann in gewünschte Richtung lenken.

Für freie Sicht sorgen

Wer mit vereister Scheibe einen Unfall verursacht, wird von der Versicherung zur Kasse gebeten. Bei einer Kontrolle durch die Polizei ist mit einer Strafe zu rechnen. Ein freigekratztes "Guckloch" reicht in keinem Fall aus. Auch die Sicht nach hinten muss durch zwei eisfreie Rückspiegel gewährleistet sein.

Vorwärmen verboten

Viele Lenker glauben, dass man den Motor warmlaufen sollte. Das ist verboten. Der Motor erreicht so erst später die richtige Betriebstemperatur, hat einen höheren Schadstoffausstoß und verbraucht mehr Sprit. Dazu kommt die Geruchs- und Lärmbelästigung.

Licht rechtzeitig einschalten

Auch wenn die Verordnung zum verpflichtenden Tagfahrlicht aufgehoben wurde, haben Autofahrer die Pflicht, rechtzeitig die Beleuchtung einzuschalten - und zwar gerade in der "dunklen" Herbst- und Winterzeit. Die Verwendung von Nebelschlussleuchten ist nur bei schlechter Sicht erlaubt.

Erhöhte Gefahr durch Wildwechsel

Im Herbst ist mit erhöhtem Wildwechsel zu rechnen. Wildunfälle ereignen sich meist in den Morgen- und Abendstunden. Beim Verkehrszeichen "Wildwechsel" besonders auf Straßenrand achten und bremsbereit fahren. Bei Wild auf der Straße: bremsen, hupen, abblenden. Achtung: Wild quert selten einzeln die Straße.

Pflicht zur Warnweste

Jeder Autofahrer hat eine Warnweste mitzuführen. Sie ist auf Autobahnen immer zu tragen, wenn man den Wagen verlässt. Auf Bundes- und Landesstraßen muss man eine Warnweste nur bei einer Panne und beim Aufstellen des Warndreiecks anziehen. Auf allen anderen Straßen muss man eine Weste bloß mitführen.

Risikofaktor Zebrastreifen

(Zu) viele Fußgängerunfälle ereignen sich auf Schutzwegen. Fußgänger sollten sich nicht zu sehr auf Zebrastreifen verlassen. Das Gesetz ist aber klar: Fußgänger haben auf Zebrastreifen (oder wenn sie diese erkennbar benutzen wollen) Vorrang! Kinder genießen überall Vorrang, sobald sie die Straße überqueren wollen.

Gefährliche Tarnkleidung

Zwei Drittel der Unfälle mit Fußgängern ereignen sich bei Dämmerung oder Dunkelheit. Besonders gefährdet sind Kinder und Senioren. Letztere, weil sie oft dunkle "Tarnkleidung" tragen. Reflektierendes Material macht Fußgänger aus 160 Meter Entfernung sichtbar.

WOLFGANG ZEBEDIN

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