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Zuletzt aktualisiert: 15.05.2011 um 20:12 UhrKommentare

Autofahrer muss in Parkhaus Parkstrafe zahlen

Strafe zahlen im Parkhaus - auch das ist möglich. Ein Klagenfurter blockierte unabsichtlich in der Lindwurmgarage zwei Stellplätze. Dieses Vergehen kostete ihn dann umgehend 30 Euro.

Foto © Traussnig

"Das darf doch nicht sein, Wahnsinn", ärgert sich ein Klagenfurter, der dieser Tage in der Lindwurmgarage sein Auto parkte. "Als ich von einem Geschäftstermin zurück zum Fahrzeug kam, fand ich an der Windschutzscheibe hinter dem Scheibenwischer eingeklemmt einen Zahlschein der "Apcoa Parking Austria".

Darauf stand schwarz auf weiß zu lesen: "Sie haben das Fahrzeug mit nebenstehenden Kennzeichen entgegen der Bodenmarkierung widerrechtlich abgestellt. Sie werden daher ersucht, die Ersatzgebühr in der Höhe von 30 Euro gemäß Punkt 2 der Garagen- und Parkplatzordnung ausschließlich mittels beigefügtem Zahlschein binnen zwei Wochen zu entrichten." Der Bestrafte ärgert sich: "Die Widerrechtlichkeit bestand nur darin, dass ein Reifen meines Autos wenige Zentimeter über die Markierung in den Nachbarstellplatz ragte." "Alles hat seine Richtigkeit", erklärte zu dem Vorfall ein Sprecher der Apcoa-Zentrale in Wien auf Anfrage der Kleinen Zeitung. "Die Markierungen der Stellplätze muss einfach eingehalten werden", so der Vertreter des weltweit tätigen Pacht- und Verwaltungsunternehmens. Parkgaragen unterliegen eigenen Benützungsregelungen ähnlich den Hausordnungen in Mehrparteienhäusern, die individuell von den Vermietern festgelegt werden können.

Wer Bodenmarkierungen nicht beachtet, wird übrigens auch im öffentlichen Verkehrsraum zur Kasse gebeten. Polizeijurist Johann Darmann: "Die Nichtbeachtung von Bodenmarkierungen, auch auf Parkplätzen oder in Kurzparkzonen, schlägt sich mit 20 Euro als Organmandant zu Buche. Erfolgt eine Anonymanzeige, kostet das Vergehen 30 Euro. Im Falle einer Anzeige wird es noch teurer."

PETER KIMESWENGER

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