Vormerksystem: Was sich ab März ändert
Ab 1. März 2011 werden Änderungen im Führerschein-Vormerksystem wirksam. So wird etwa der Beobachtungszeitraum für vorgemerkte Verkehrssünder von zwei auf drei Jahre verlängert.

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Ab 1. März 2011 werden Änderungen im Führerschein-Vormerksystem wirksam. Der Beobachtungszeitraum für vorgemerkte Verkehrssünder wird von zwei auf drei Jahre verlängert, "wenn innerhalb der ersten beiden Jahre ein zweiter Verstoß (oder mehr) begangen worden ist", berichtete das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) am Donnerstag.
"Kommt es innerhalb dieser drei Jahre zu einem dritten Delikt, wird der Führerschein jedenfalls entzogen. Das Vormerksystem wird außerdem um das Delikt "Nichtanhalten vor beschrankten Eisenbahnübergängen, wenn das Schließen angekündigt wird" erweitert. Bisher gab es eine Vormerkung, wenn geschlossene Schranken u.a. umfahren oder umgangen wurden. Mit der Änderung wird auch das Umfahren, Umgehen oder Übersteigen von sich schließenden Schranken geahndet.
Gegenüber dem Koalitionspartner nicht durchgebracht hat die Verkehrsministerin ihren Vorschlag, den Führerscheinentzug mit dem Vormerksystem zu kombinieren. Bisher hat ein Entzug nicht automatisch zu einer Vormerkung geführt. Ebenfalls am Veto der ÖVP gescheitert ist die Idee, den Deliktekatalog um Geschwindigkeitsverstöße zu erweitern.
Features
Fakten
Derzeit umfasst das System 13 Delikte, darunter u.a.: Alkohol am Steuer, Gefährdung von Fußgängern, Drängeln, Überfahren roter Ampeln oder Stopptafeln und Ladungssicherung.













