EU sagt Rasern den Kampf an
Künftig wird es möglich sein, Verkehrssünder auch im europäischen Ausland zur Kasse zu bitten. Durch den grenzüberschreitenden Datenaustausch werde es gleiches Recht für alle Verkehrssünder in der EU geben. Dies gelte natürlich auch für österreichische Raser im Ausland.

Foto © silver-john - Fotolia.com
Die Verkehrsminister der EU haben sich am Donnerstag über den grenzüberschreitenden Datenaustausch bei bestimmten Verkehrsdelikten geeinigt. Dadurch wird es in Zukunft möglich sein, Verkehrssünder auch im europäischen Ausland zur Kasse zu bitten. "Lange Anfragen nach Daten, zwischenstaatliche Vereinbarungen, das werden wir uns in Zukunft ersparen", sagte Verkehrsministerin Bures in Brüssel.
Durch den grenzüberschreitenden Datenaustausch werde es gleiches Recht für alle Verkehrssünder in der EU geben, so Bures. Es werde die Möglichkeit geben, rasch Daten auszutauschen und die Verkehrssünder zur Verantwortung zu ziehen. Dies gelte natürlich auch für österreichische Raser im Ausland. Bisher scheiterte eine effektive grenzüberschreitende Strafverfolgung von ausländischen Verkehrssündern in der Praxis vor allem daran, dass ausländische Behörden sich oft weigerten, Halter- und Lenkerdaten ihrer Bürger bekanntzugeben. Die neue rechtliche Grundlage muss auch noch von der Kommission bestätigt werden.
Grundlage für den Datenabgleich, der ab 2013 erfolgen wird, ist EUCARIS, das europäische Fahrzeug-und Führerscheininformationssystem. Dieses ermöglicht einen direkten Datenabruf, ohne das ausländische Behörden dazwischen geschaltet sind. Die heimischen Behörden können das Strafmandat direkt im Ausland beim Verkehrssünder zustellen, womit es dann auch Rechtswirksamkeit erhält.
Die Delikte, für die ein Zugriff auf die ausländischen Daten der Fahrzeughalter möglich sein werden, umfassen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Fahren unter Alkohol oder Drogeneinfluss, Verstoß gegen die Gurtpflicht, das Überfahren von roten Ampeln, Motorradfahren ohne Helm, Telefonieren am Steuer und rechtswidriges Fahren am Pannenstreifen. Damit seien die wichtigsten Delikte erfasst, so Bures. Nicht erfasst ist dagegen falsches Parken.
Bereits am Mittwoch wurde im österreichischen Nationalrat beschlossen, dass EUCARIS angewendet werden kann, oder dass bei Nichtbegleichung von Verkehrsstrafen das Fahrzeug solange angehalten werden kann, bis die Strafe bezahlt wurde.














