Höhere Verkehrsstrafen ab 2011
Kern der Gesetzesnovelle ist eine Staffelung, wonach die Dauer des Führerscheinentzugs vom Ausmaß der Geschwindigkeitsübertretung abhängig ist - gleichzeitig sollen neue Maßnahmen gegen ausländische Raser eingeführt werden.

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Härtere Strafen dürfte es ab kommendem Jahr gegen Raser geben. Die Koalitionspartner SPÖ und ÖVP haben sich nun auf einen gemeinsamen Initiativantrag geeinigt, den ÖVP-Verkehrssprecher Ferdinand Maier und sein SPÖ-Kollege Anton Heinzl am Donnerstag nach Verhandlungen mit Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ) im Nationalrat eingebracht haben. Kern der Gesetzesnovelle ist eine Staffelung, wonach die Dauer des Führerscheinentzugs vom Ausmaß der Geschwindigkeitsübertretung abhängig ist. Am 24. November wird der Antrag im Verkehrsausschuss behandelt, das Gesetz soll mit Jänner 2011 in Kraft treten.
Situation alt und neu
Bisher war es egal, ob jemand auf einer Freilandstraße mit 150 oder mit 220 Stundenkilometern erwischt wurde. In beiden Fällen war der Führerschein für zwei Wochen weg, aber auch nicht länger. Mit dem neuen Gesetz soll die Dauer des Entzugs der Lenkberechtigung nun in 20-Stundenkilometer-Stufen geregelt werden. Zwei Wochen wäre der Schein demnach weg, wenn ein Lenker im Ortsgebiet mehr als 40 bzw. außerorts mehr als 50 Stundenkilometer zu schnell unterwegs ist.
Ist er aber mindestens 60 km/h im Ort bzw. 70 km/h auf Freilandstraßen zu schnell, dauert der Entzug sechs Wochen. Bei der nächsten Stufe sind es zwölf Wochen. Ab einer Überschreitung von 90 km/h im Ortsgebiet bzw. 100 km/h außerorts gibt es ein halbes Jahr keinen Führerschein. Andere Konsequenzen wie Gerichtsverfahren und Geldstrafe bleiben davon unberührt.
Gleichzeitig sollen neue Maßnahmen gegen ausländische Raser eingeführt werden, die bisher oft schwer zur Kasse gebeten werden konnten. So wird die Exekutive in Zukunft die Autos von ausländischen Lenkern beschlagnahmen können, bis die Strafe bezahlt ist. Außerdem befindet sich laut ÖVP in dem Antrag, dass die neuen Zusatzausbildungen für Feuerwehren und Rettungen auch im Kraftfahrgesetz verankert werden, damit diese ihre Ausbildungen auch im öffentlichen Verkehr durchführen dürfen. Weiters wollen die Koalitionspartner laut Maier überlegen, ob Führerscheinentziehungszeiten in Zukunft auch in Form von Sozialdiensten abgearbeitet werden können.
"Entzug ist abschreckender"
"Führerscheinentzug wirkt oft abschreckender als eine Geldstrafe. Es muss Unterschiede in den Konsequenzen geben, ob jemandem mit 220 km/h auf einer Freilandstraße unterwegs ist, oder mit 150 km/h. Mit dem gestaffelten Führerscheinentzug wird das möglich", kommentierte Bures die Einigung.
"Wir haben ein umfassendes Paket ausverhandelt und ein Ergebnis erzielt, das die Verkehrssicherheit steigert und sicherstellt, dass notorische Raser im Hochgeschwindigkeitsbereich, gestaffelt nach Ausmaß der Geschwindigkeitsübertretungen, sowie für Rasen unter besonders gefährlichen Verhältnissen restriktiven Sanktionen unterliegen werden", betonte Maier. Wichtig sei ihm gewesen, "dass der Grundsatz des Vormerksystems erhalten bleibt und es zu keiner automatisierten Autofahrerabzocke kommen darf". Das Wichtigste sei der Erhalt und Ausbau der hohen Kontrolldichte.













