Vormerksystem: So funktioniert's
13 Verkehrsdelikte, die einen hohen Gefährdungscharakter haben, fallen unter das Führerschein-Vormerksystem. Dazu zählen unter anderem die Überschreitung der 0,5-Promillegrenze für Alkohol am Steuer, mangelnde Kindersicherung, das Überfahren eines Stoppschilds oder einer roten Ampel und Drängeln.

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Eine Vormerkung gleicht einer "gelben Karte" und ist die Vorstufe zum Führerscheinentzug. Der Lenker soll damit auf das Fehlverhalten aufmerksam gemacht werden. Zum Eintrag im Führerscheinregister gibt es auch eine Geldstrafe. Verstößt ein Fahrer innerhalb von zwei Jahren neuerlich gegen eines der angeführten Delikte, wird zusätzlich zur Vormerkung und zur Strafe eine entsprechende Maßnahme angeordnet. Zum Beispiel ein Fahrsicherheitstraining, eine Nachschulung oder - neu seit September 2009 - ein Kindersicherungsseminar. Kommt der Autofahrer dem nicht nach, wird der Führerschein entzogen. Und zwar bis zur Befolgung der Maßnahme.
Beim dritten Delikt wird der Führerschein für drei Monate entzogen, sofern alle drei Delikte innerhalb von zwei Jahren gesetzt wurden. In der Diskussion um eine Reform des Vormerksystems überlegt man im Verkehrsministerium diesen Beobachtungszeitraum auf drei Jahre auszudehnen. Nach der Rückgabe des Scheins hat der Lenker quasi wieder eine "weiße Weste" und alle Vormerkungen werden gelöscht.
Die 13 Delikte im Überblick:
- Mit mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut ein Fahrzeug in Betrieb nehmen
- Übertretung der 0,1 Promille-Grenze für Lkw- und Busfahre (Führerscheinklasse C,D)
- Kinder im Auto gar nicht oder falsch sichern
- Fußgänger auf dem Schutzweg gefährden
- Drängeln und Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes
- Überfahren einer Stopptafel mit Vorrangverletzung
- Überfahren einer roten Ampel mit Vorrangverletzung
- Befahren des Pannenstreifens und behindern eines Einsatzfahrzeuges
- Verletzung des Fahrverbots für Kfz mit gefährlichen Gütern
- Verstoß gegen die Tunnelverordnung
- Blockieren der Geleise, Ignorieren des gelben oder roten Lichtes bei Eisenbahnkreuzungen und Umfahren von bereits geschlossenen Schranken
- Lenken eines Kfz mit schweren Mängeln
- Lenken eines Kfz mit nicht entsprechend gesicherter Beladung













