Nach Fusionsbeschluss: EU stellt VW-Gesetz wieder in Frage
Nach dem Vereinigungsbeschluss von VW und Porsche will die EU-Kommission die Rechtmäßigkeit des VW-Gesetzes erneut prüfen.

Foto © AP
Die Regelung bringt dem Land Niedersachsen ein Vetorecht bei Entscheidungen im VW-Konzern. Der Sprecher von Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy sagte der "Süddeutschen Zeitung" (Samstag), seine Behörde werde im September beraten, ob sie Deutschland wegen des Gesetzes zum zweiten Mal nach 2007 vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklage.
Die Sonderregelung war in den 1960er Jahren geschaffen worden, um eine feindliche Übernahme des Konzerns auszuschließen. Sie sichert dem deutschen Bundesland Niedersachsen ein Vetorecht in wichtigen strategischen Fragen sowie bei Standortentscheidungen. Der EuGH hatte das Gesetz bereits 2007 für unvereinbar mit europäischem Recht erklärt, weil es den freien Kapitalverkehr einschränke. Die deutsche Bundesregierung änderte die Regelung daraufhin, ließ den Passus, wonach wichtige Beschlüsse einer Kapitalmehrheit von 80 Prozent bedürfen, aber bestehen. Damit behielt das mit 20,01 Prozent beteiligte Land Niedersachsen seine Sperrminorität.
Diskussion in Deutschland
Die deutsche Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) forderte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf, die auch in der Union neu aufkeimende Debatte um das VW-Gesetz sofort zu beenden. "Die CDU schadet dem Wirtschaftsstandort Deutschland, wenn sie Zweifel am VW-Gesetz streut", erklärte sie. Dagegen forderte der baden-württembergische Wirtschaftsminister Ernst Pfister (FDP) in der Zeitung, das Gesetz abzuschaffen. Es benachteilige private Anteilseigner und schade den Standortinteressen Baden-Württembergs.













