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Zuletzt aktualisiert: 05.06.2009 um 11:50 UhrKommentare

ÖAMTC warnt: Abgelaufenes "Pickerl" kann im Ausland Probleme machen

Pickerlüberprüfung und Autocheck vor Urlaubsfahrt sind immer empfehlenswert, warnt der ÖAMTC eindringlich.

Foto © ÖAMTC

Die periodische Begutachtung des Fahrzeugs ("Pickerl") dient der Verkehrs- und Betriebssicherheit des Autos. In Österreich haben Autofahrer vier Monate nach Ablauf des "Pickerls" Zeit, die Fahrzeugbegutachtung nachzuholen. "Rechtliche Konsequenzen gibt es deswegen keine. Es darf weder eine Strafe verhängt werden, noch ein Nachteil im Schadensfall entstehen", erklärt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Mit raueren und vor allem ungastlichen Sitten kann man allerdings in anderen Ländern Bekanntschaft machen, in denen es keine Toleranz oder kürzere Toleranzfristen gibt.

Ungarn. "Besonders an der Grenze zu Ungarn gibt es immer wieder Probleme, wenn Österreicher mit einem abgelaufenen Pickerl einreisen wollen", erzählt die ÖAMTC-Juristin. "Dabei ist für die Begutachtung eines in Österreich zugelassenen Fahrzeugs aufgrund internationaler kraftfahrrechtlicher Vereinbarungen einzig und allein der Staat Österreich zuständig". Umso ärgerlicher ist es, dass gegen Österreicher immer wieder Geldstrafen verhängt oder gar die Fahrzeugkennzeichen abgenommen werden. Auch über die Verweigerung der Einreise haben ÖAMTC-Clubmitglieder berichtet, obwohl das klar völkerrechtswidrig ist. Mit Problemen bei der Einreise innerhalb der Toleranzfrist muss man übrigens auch in Tschechien und Polen rechnen.

Kroatien. Der ÖAMTC hat das österreichische Verkehrsministerium ersucht, die ausländischen Ressortkollegen auf die rechtswidrige Vorgangsweise ihrer Behörden hinzuweisen. Einen Erfolg gibt es dazu aus Kroatien zu melden, wo im vergangenen Jahr vermehrt Probleme wie in Ungarn aufgetreten sind. "Hier wurden die Behörden durch das kroatische Außenministerium entsprechend instruiert und auf die viermonatige Toleranzfrist hingewiesen", erläutert die ÖAMTC-Juristin. "Ungarn will sich trotz diplomatischer Bemühungen Österreichs auch heuer wieder nicht an die internationalen Vereinbarungen halten", ärgert sich Pronebner.

Vor Urlaubsantritt prüfen lassen. Um hundertprozentig sicherzugehen, dass man nicht Opfer einer Behördenwillkür wird, empfiehlt es sich, eine vor oder während der Urlaubsfahrt fällige Begutachtung noch rechtzeitig vor Urlaubsantritt vornehmen lassen. Allerdings sagt auch eine gültige Plakette nichts über den aktuellen Fahrzeugzustand aus. Ein Fahrzeugcheck vor dem Urlaub gibt Sicherheit. Kleine Mängel am Auto, die auf den ersten Blick nicht sichtbar sind, können so frühzeitig entdeckt werden. "Das spart eventuell großen Ärger im Urlaub", sagt die ÖAMTC-Juristin.


Notfall-Nummer

Sollte es wegen eines abgelaufenen Pickerls im Ausland zu Problemen kommen, empfehlen die ÖAMTC-Clubjuristen, mit der Einsatzzentrale der ÖAMTC-Nothilfe unter der Telefonnummer +43 (0)1 25 120 00 Kontakt aufzunehmen. Von dort wird sofort die Verbindung zum diensthabenden ÖAMTC-Juristen hergestellt.

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